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DAISY

 

Auf der Internetpräsenz des DZB  erhalten Sie

wissenswerte Informationen rund um DAISY,

wie etwa:

- Was ist DAISY?;

- DAISY-Kataloge;

- Abspielgeräte mit Vertriebsangaben.

 

Um die Informationen direkt abzurufen, folgen Sie diesem Link.

 


 

Informationen zur Miete von DAISY-Abspielgeräten erhalten Sie

auf der Internetpräsenz des BFS e.V., wenn Sie diesem Link folgen.

                                                                                                                 


 

  

Das Sozialgericht Fulda hat mit Urteil vom 15.05.2008 -S 4 KR 572/06- dem blinden Kläger einen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bezahlung eines DAISY-Players zuerkannt. Dieser Entscheidung haben sich das SG Oldenburg -S 6 KR 329/07-, das SG Nürnberg -S 7 KR 411/06-, das SG Wiesbaden -S17 KR 23/07-, das SG Freiburg -S 19 KR 6302/08- und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz -L 5 KR 146/09- angeschlossen.
Wer einen Internetzugang hat und über ein offenes Lesesystem oder entsprechende Spezialsoftware verfügt, hat diesen Anspruch allerdings nicht, weil er sich die frei verfügbare DAISY-Software für den PC beschaffen kann.

  

 

  

  

 

                                                                                      



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