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Definitionen "blind" und "sehbehindert"

 

 

Blind ist nicht gleich blind und sehbehindert nicht gleich sehbehindert.

Nach dem Gesetz gilt, grob gesagt,

- als "blind", wer weniger als 2 %,

- als "hochgradig sehbehindert", wer weniger als 5%,

- als "wesentlich sehbehindert", wer weniger als 10% und

- als "sehbehindert", wer weniger als 30%

sieht.

 

Der Augenarzt stellt den jeweiligen Grad des Sehverlustes aufgrund der Versorgungsmedizin-Verordnung fest, die auch etwaige Einschränkungen des Gesichtsfeldes berücksichtigen.

Danach kann auch schon als "blind" gelten, wer einerseits noch lesen oder andererseits noch allein als Fußgänger am Straßenverkehr teilnehmen kann.

 

Im Schwerbehindertenausweis wird für

- Blinde oder hochgradig Sehbehinderte ein GdB (Grad der Behinderung) von 100,

- wesentlich Sehbehinderte ein GdB von 70 und

- Sehbehinderte ein GdB von 50

eingetragen.

Weitere Einzelheiten über Sehbehinderung finden Sie in der vom DBSV herausgegeben Schrift " Ich sehe so, wie du nicht siehst "

 

 

 

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