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Frühförderung und Schule - 1.1

Dank

 

Für ihre Ergänzungsvorschläge danke ich Frau Prof. em. Dr. Waltraut Rath, frühere Inhaberin des Lehrstuhls für Sehgeschädigtenpädagogik der Universität Hamburg.

 

Vorbemerkung

 

Habe ich nachstehend eine Ihrer Fragen nicht erörtert so schreiben Sie sie mir bitte. Ich versuche dann, sie zu beantworten oder durch Experten beantworten zu lassen.

 

 

1.
Gemeinsame Ratschläge für Eltern sehbehinderter und blinder Kinder

 

1.1
Allgemeines

 

In der Regel sind Eltern todunglücklich, wenn Sie merken, dass Ihr Kind nichts oder fast gar nichts sieht. So ging es auch meinen Eltern, als meine Mutter merkte, dass ich, etwa vier Monate alt, nicht mehr auf ihr Lächeln reagierte. Das war 1922. Damals gab es vieles nicht, was heute selbstverständlich ist.

  

Noch größer ist Ihre Bestürzung, wenn Ihr Kind unter zusätzlichen Behinderungen leidet, und die meisten sehbehinderten oder blinden Kinder sind heute zusätzlich geistig oder körperlich behindert oder gar beides. Ich kann meine Ratschläge aus eigener Betroffenheit nur für Eltern geben, deren Kinder lediglich blind oder sehbehindert sind. Viele dieser Ratschläge können Ihnen, je nach Art und Grad der zusätzlichen Behinderung Ihres Kindes, dennoch helfen.

 

Ist Ihr Kind so stark behindert, dass Sie es überhaupt nicht fördern können, so möge Sie immerhin der Bericht von Tamara trösten und ermutigen. Auch sie ist versorgt und hat Freude am Leben. Den in ihm erwähnten "kleinen Raum" erhalten Sie unter www.touch-hh.de.

 

Mehr über Kinder mit zusätzlichen Behinderungen finden Sie auf der Seite des Verbandes der Blinden- und Sehbehindertenpädagogen, unter dem Menüpunkt "Positionen".

 

Erfahren Sie von einem niedergelassenen Augenarzt, dass Ihr Kind, dem Sie das nicht ansehen konnten, sehbehindert ist, so bitten Sie ihn, Sie in die nächste Sehbehindertenambulanz zu überweisen. Diese informiert Sie über die genauen Auswirkungen der Behinderung und ihr etwaiges Fortschreiten und prüft, welche Sehhilfen sich am besten für Ihr Kind eignen. Um später nicht erneut in die Sehbehindertenambulanz zu müssen, suchen Sie von vornherein einen Optiker, der mit elektronischen Sehhilfen besonders vertraut ist (siehe meine Hinweise zur optimalen Nutzung des Sehvermögens durch Sehbehinderte, Nr.1 ).

 

In einer Broschüre des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes "Das besondere Kind", heißt es unter der Überschrift: "Die lieben Mitmenschen":

"Nachbarn, Verwandte, Freunde und Bekannte sind in der neuen Situation wichtige Bezugspunkte für Sie, für Ihr Kind und für Ihre Familie. Auch unter den Anfangsbelastungen psychischer und zeitlicher Art dürfen Sie diese Verbindungen nicht abreißen lassen. Vielmehr pflegen und unterhalten Sie sie als eine wichtige Voraussetzung für die Eingliederung Ihres Kindes im Wohnumfeld und im Kreis von Freunden und Verwandtschaft.

 

In Ihrem Bekanntenkreis werden Sie sehr unterschiedliche Reaktionen erleben. Seien Sie darauf gefasst, dass es neben den ermutigenden und positiven Erfahrungen auch enttäuschende, vielleicht sogar verletzende Erlebnisse geben wird. Bedenken Sie dann: Für viele Mitmenschen sind Sie bzw. Ihr Kind der erste Berührungspunkt mit einer Behinderung. Ihren Vorsprung an Erfahrung haben Sie mühsam erwerben müssen. Die anderen sind noch nicht so weit. Abweichung vom Gewohnten stellt für viele eine Überforderung dar. Besserwisser gibt's immer und überall."

 

Für den Fall, dass Ihr Kind Geschwister hat, heißt es in der Broschüre weiter:

"Besondere Aufmerksamkeit sollten Sie auch diesen widmen. Sie haben häufig große Probleme mit den Reaktionen der Umwelt. Sie können das ständige "Geglotze" oder Gefrage nicht mehr ertragen, fühlen sich missachtet oder zurückgesetzt. Helfen Sie ihnen beim Umgang in solchen Situationen und bereiten Sie sie notfalls auf Reaktionen der Umwelt vor. Geben Sie ihnen außerdem das Gefühl, Ihnen ebenso lieb und wichtig zu sein wie Ihr behindertes Kind, auch wenn Sie diesem mehr Zeit widmen müssen. Versuchen Sie, möglichst alles gemeinsam zu tun. Zeigen Sie den Geschwistern, wie sie Ihrem behinderten Kinde helfen können, halten Sie dieses aber umgekehrt an, seinen Geschwistern zu helfen, soweit ihm das möglich ist."

 

Denken Sie nicht, Sie müssten sich jetzt aufopfern! Sie müssen Sie selbst bleiben. Nur so helfen Sie Ihrem Kinde wirklich.

 

Neigt Ihr Kind später zu Angewohnheiten, die wir als "Blindismen" bezeichnen, wie etwa mit seinem Oberkörper zu wippen oder seinem Kopf zu wackeln, sich zu drehen, sich in den Augen zu bohren, so verbieten Sie Ihrem Kind solche Bewegungen nicht, sondern versuchen, Alternativen zu finden, wie etwa im Raum umherzugehen.

 

Ihr Kind wird, vor allem wenn es noch einen Sehrest hat, vielfach Gefahren unterschätzen. Halten Sie es dann zu Behutsamkeit und Umsicht an, damit es zu beurteilen lernt, was sein Sehrest ihm noch erlaubt und was nicht. Trauen Sie ihm dann aber zu, auch ohne Ihre ständige Obhut zu wissen, wie es sich vor Verletzungen schützt. Stürzt es trotzdem einmal, so bedenken Sie, dass auch sehende Kinder fallen. Lassen Sie sich im Übrigen von seinem Augenarzt genau erklären, wie sich die Sehbehinderung Ihres Kindes auswirkt. Ob es in der Mitte oder am Rand - rechts oder links, oben oder unten - schlecht sieht und erklären das dem Kind, wenn es etwas falsch macht oder stürzt.

 

Ihr Kind kann, wenn es nicht mehr genug sieht, vieles nicht, was andere Kinder durch Nachahmung lernen. Zeigen Sie es ihm! Können Sie das nicht ohne weiteres, so versuchen Sie es zunächst selbst mit geschlossenen Augen.

Erklären Sie ihm alles, was Sie tun, und beschreiben es ihm notfalls. So wird sein Sprachschatz immer größer. Ermuntern Sie es, zu fragen, wenn es etwas nicht verstanden hat.

 

Beziehen Sie Ihr Kind in möglichst viele Alltagsverrichtungen ein. So kann es etwa Hand- und Geschirrtücher und später auch andere Wäschestücke selbst aus dem Wäschekorb nehmen und zusammenlegen, sowie beim Geschirr spülen und abtrocknen, Gemüse putzen und schneiden und beim Teig kneten helfen. Lassen Sie Ihr Kind spüren, wie viel Spaß es machen kann, Verantwortung im Alltag zu übernehmen. Haben Sie Geduld, wenn Ihr Kind etwas noch langsamer macht als sehende Kinder. Nehmen Sie ihm eine Arbeit nur aus der Hand, wenn es aus Zeitmangel nicht anders geht.

 

Verständigen Sie Ihr Kind, wenn es das nicht mehr sieht und auch keinen Trittschall hört, stets, wenn Sie den Raum verlassen.

 

Vielleicht macht Ihr Kind etwas mit der linken Hand, was normalerweise mit der rechten getan wird, so sagen Sie ihm das zwar, überlassen ihm dann aber, wofür es sich entscheidet. Das Kind sollte wenigstens zur Begrüßung die rechte Hand geben, weil sich die Hände nur dann ineinander legen können.

Nehmen Sie die Herausforderungen an, die sich aus dem Sehverlust Ihres Kindes für Sie ergeben, dann werden Sie sich, trotz seiner Behinderung, an seiner Entwicklung freuen, und am Ende sogar stolz auf Ihr Kind sein.

 

Bei der Beratungsstelle für Sehbehinderte Berlin finden Sie weitere Hinweise für Eltern sehbehinderter Kinder, Hinweise für Eltern blinder Kinder und Hinweise für Eltern mehrfach behinderter Kinder.

 

Vermitteln Sie Ihrem Kind entsprechend seinem Alter, was Pamela Cory Ihnen in "Hey, What's Cooking" rät. Prüfen Sie das in den Zeitabständen, die Mrs. Cory dafür vorschlägt, und notieren sich jeweils, wann sie weiter lesen müssen.

 

Zusätzlich können Sie, sobald Ihr Kind eine Schule besucht, eine Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten (LPF) einschalten und beim Sozialamt die Übernahme der Kosten im Wege der Eingliederungshilfe beantragen. Dabei brauchen Sie Ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht offenzulegen, wie sich aus dem Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 12.09.2008 - Aktenzeichen: S 22 (29) SO 7/07 - ergibt.

 

Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Landesblinden- und -sehbehindertenverein, ob er einen Elterntreff anbietet und, wenn Ihr Kind älter ist, irgendwann auch eine Möglichkeit, selbst einen PKW zu steuern.

   

  

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