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Gemeinsame Aufgaben und Möglichkeiten säkularer und christlicher Sehgeschädigtenorganisationen in einer sich wandelnden Welt - 3.

3.
OKR Johannes Stockmeier
Grußwort des Diakonischen Werkes Baden

   

Im Namen des Diakonischen Werkes Baden gratuliere ich herzlich zum 50-jährigen Jubiläum des Ev. Blinden- und Sehbehindertendienstes Deutschland und zum rund zehnjährigen Geburtstag seines badischen Ablegers. Im Evangelischen Oberkirchenrat ist der Blinden- und Sehbehindertendienst im Referat 5 „Diakonie, Mission, Ökumene“ angesiedelt. Diese Position demonstriert eindrücklich das Mit- und Ineinander von Kirche und Diakonie. Diakonie ist Kirche, zugehende Kirche in ihrer Bewegung nach außen. Sie vertritt die Belange behinderter und benachteiligter Menschen in der Öffentlichkeit und als politische Interessenvertretung gegenüber dem Land und den Kassen. Diese Wendung nach außen braucht einen festen Ausgangspunkt wie die Wendung nach innen. Sie hat nur Rückhalt, wenn in unserer Kirche Blinde und Sehbehinderte als ganz normale Gemeindemitglieder anerkannt werden. Dies ist nicht so selbstverständlich, wie es sich anhört. Das Neue Testament berichtet in einigen Geschichten von der Heilung Blinder. Schnell ist eine oberflächliche Auslegung und Predigt hier dabei, Blindheit und Behinderung an sich als Übel zu verstehen, das beseitigt werden muss. Aber es geht primär, das haben die exegetischen Einwürfe von Ulrich Bach 1 gezeigt, um rechte Wahrnehmung und Heilung von Beziehungen. Unsere Kirchengemeinden wären in diesem Sinne „blind“, wenn sie behinderte, alte, kranke und sozial schwache Menschen in ihrer Mitte ignorierten.

   

Jesus selbst aber fragt den Blinden als erstes: „Was willst du, dass ich dir tun soll?“ (Markus 10,51). Blinde Menschen sind nicht Objekt der Fürbitte, sondern normale Gemeindemitglieder, von denen eine Gemeinde wissen sollte, was sie wünschen und brauchen: das geht von der einfachen Ansage der Liednummern im Gottesdienst (viele Pfarrerinnen und Pfarrer halten dies für eine Störung der Liturgie und verweisen auf die Anschlagtafel, die aber von Blinden und Sehbehinderten nicht gesehen werden kann), bis zur Einstellung des Gemeindebriefes in das Internet, das zunehmend auch von Blinden genutzt wird und bei barrierefreiem Zugang eine vorzügliche Kommunikationsmöglichkeit darstellt. Dies klingt alles recht einfach. Aber sehende Gemeindemitglieder müssen erst einmal von den Fähigkeiten und Handicaps blinder und sehbehinderter Menschen wissen! In die „Fortbildung in den ersten Amtsjahren“ (FEA) für Pfarrvikare und Pfarrvikarinnen zum Thema „Diakonie in der Gemeinde“ wurde daher seit letztem Jahr das Thema „blinde Gemeindemitglieder“ als Unterrichtsbestandteil integriert.

   

Am Anfang des Blinden- und Sehbehindertendienstes stand die Aussage eines seiner Gründungsmitglieder, dass seine Erblindung von Gott gewollt sei. Nicht alle Menschen, die unter ihrer Blindheit auch leiden, können und müssen dies für sich selbst nachvollziehen. Aber aus diesem Satz spricht weniger ein resignatives sich Fügen, als vielmehr eine Provokation. Viele jüngere, selbstbewusste Blinde halten Blindheit als zu ihnen gehöriges Merkmal. Sie sagen: „Nicht wir sind behindert, sondern die Gesellschaft behindert uns.“ Dass sie dies so selbstbewusst behaupten können, verdanken sie aber der Vorarbeit Älterer – „wir sind nicht behindert“ ist die säkulare Form des „von Gott gewollt“.

  

Das Referat „Diakonie“, wie das Diakonische Werk werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass blinde und sehbehinderte Menschen im Bewusstsein unserer Gemeinden präsent sind und das Gemeindeleben mitgestalten können. Ebenso tritt das Diakonische Werk im Rahmen der politischen Vertretung behinderter Menschen für Maßnahmen ein, die das eigenständige Leben und die Integration blinder und sehbehinderter Menschen erhalten und fördern.

   

1: Ulrich Bach war der an einen Rollstuhl gebundene Pfarrer der Anstalten Vollmarstein, der viel über die theologische Bedeutung von Behinderung veröffentlicht hat. Die Redaktion

  

  

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