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Training/Unterricht in Orientierung und Mobilität und in lebenspraktischen Fähigkeiten

 

Ausbildungsstätten für Rehabilitationslehrerinnen und -lehrer für Blinde und Sehbehinderte in Orientierung und Mobilität und in lebenspraktischen Fähigkeiten

 

IRIS - Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter e.V.
Marschnerstraße 26
22081 Hamburg
Telefon: 0 40 – 2 29 30 26
Fax: 0 40 – 22 59 44
E–Mail Adresse: info@iris-hamburg.org
Internetadresse: http://www.iris-hamburg.org/

 

RES - Rehabilitationseinrichtung für Blinde und Sehbehinderte
Biegenstraße 22
35037 Marburg
Postfach: 1160
35001 Marburg
Tel.: 06421 / 6061-73
Fax: 06421 / 6061-77
E-Mail: info@blista.de
Internet: www.blista.de/res

 

 

 

Training/Unterricht in Orientierung und Mobilität mit Sehhilfen und dem weißen Blindenlangstock
(dieser reicht bis zum Brustbein; mit ihm tippen Sie links auf, während Sie den rechten Fuß vorsetzen, und rechts, während Sie den linken vorsetzen. So sichern Sie stets den nächsten Schritt)

 

Dieses Training erhalten Sie durch Mitglieder des
Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer / -lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. (Orientierung und Mobilität / Lebenspraktische Fähigkeiten)
Internet: www.rehalehrer.de

Dort finden Sie die nächste Lehrerin. Sie stellt für Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse und spricht mit Ihrem Augenarzt über den Inhalt der Verordnung.

 

 

 

Training/Unterricht in lebenspraktischen Fähigkeiten
Darunter versteht man
- die Körperpflege
- den Umgang mit Ihrer Kleidung und Wäsche
- Haushaltsführung einschließlich kochen
- Essenstechniken
- den Umgang und die optimale Nutzung des Sehvermögens durch Sehbehinderte sowie

- den Umgang mit optischen und elektronischen Sehhilfen
- das Arbeiten unter dem Bildschirmlesegerät, wie etwa das Schreiben und Lesen von Briefen, Ausfüllen von Anweisungen und Lösen von Kreuzworträtseln
- das Schreiben der Schwarzschrift auf einer besonderen Tafel mit ausgestanzten Zeilen und
- das Schreiben der Blindenschrift.

 

Dieses Training erhalten Sie durch Mitglieder des
Bundesverbandes der Rehabilitationslehrer / -lehrerinnen für Blinde und Sehbehinderte e.V. (Orientierung und Mobilität / Lebenspraktische Fähigkeiten)
Internet: www.rehalehrer.de

Dort finden Sie die nächste Lehrerin. Auch sie stellt für Sie den Antrag an Ihre Krankenkasse und spricht mit Ihrem Augenarzt über den Inhalt der Verordnung. Einen gesetzlichen Anspruch auf Training in lebenspraktischen Fähigkeiten gibt es bisher allerdings nicht, sondern lediglich eine Empfehlung der Bundesverbände der Krankenkassen - ausgenommen desjenigen der allgemeinen Ortskrankenkassen -, Blinden ein medizinisches Basistraining von 20 Stunden und Sehbehinderten 10 medizinische Basiseinheiten zu bewilligen. Das ist an sich zu wenig. Besprechen Sie darum mit Ihrer Lehrerin genau, was für Sie am wichtigsten ist. Wollen Sie in der optimalen Nutzung Ihres Sehvermögens und dem optimalen Umgang mit Sehhilfen unterrichtet werden, so fragen Sie sie, ob sie Ihnen auch diese Fähigkeiten vermitteln kann. Möglicherweise hat sie es noch nicht gelernt. Wollen Sie die Blindenschrift erlernen, so braucht die Lehrerin, um Zeit zu sparen, Sie nur mit der Benutzung der Blindenschriftmaschine vertraut zu machen.

Weitere Informationen finden Sie in meinem Ratgeber "Nicht verzagen", Abschnitt 4.1.

Es gibt Krankenkassen, die dieser Empfehlung nicht folgen, während es andererseits allgemeine Ortskrankenkassen gibt, die ein Training gewähren. Beantragen Sie es darum auch als AOK-Mitglied. Wird Ihnen kein Training gewährt oder reicht die Trainingszeit nicht aus und erfüllen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem SGB XII, so stellen Sie auch beim Sozialamt einen Antrag.

 

 

Auf der Seite der Blista finden Sie zusätzlich die bisher von der Deutschen Blindenstudienanstalt ausgebildeten " Spezialistinnen für vergrößernde Sehhilfen und Low Vision-Beratung ".
















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