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Wie kann ich blinden und sehbehinderten Freunden und ihren Angehörigen helfen?







Ratschläge für die Eltern blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher finden Sie hier.





Ist Ihr Freund blind oder sehbehindert (sehgeschädigt) geworden und noch berufstätig, so wende er sich an das für ihn zuständige Berufsförderungswerk. Er tue dies auch dann, wenn er mit Rücksicht auf sein Alter keine Hoffnung mehr hat, seine bisherige Tätigkeit fortsetzen oder eine neue erlernen zu können, denn im Vorfeld seiner Umschulung erlernt er viele Grundtechniken, die ihm bis zu seinem Lebensende nützen können und auf deren Finanzierung er gegen seine Krankenkasse nur einen unzulänglichen Anspruch hat.





Unter „ Sehgeschädigte Senioren " finden Sie Informationen, die auch Ihnen für die Beratung und Hilfe nützen können.





Da heute vor allem ältere Menschen einen Sehverlust erleiden, folgen für diesen Fall für ihn und seine Angehörigen über die Dokumente hinaus, die sie hier finden, weitere Ratschläge:





Dabei bezeichne ich den sehgeschädigten Menschen der Einfachheit halber als Ihren „Freund".





Sagt Ihr Freund Ihnen, worauf seine Sehschädigung beruht, so finden Sie Einzelheiten dazu hier.





Achtzig Prozent unserer Informationen, also auch achtzig Prozent der Reize, die unser Gehirn anregen und damit fit halten, nehmen wir durch das Auge auf. Bei Blinden fallen solche Stimuli gänzlich weg.





Deshalb werden Blinde und, je nach dem Grad Ihrer Behinderung, auch Sehbehinderte durch ihr Umfeld weit weniger stimuliert.





Dadurch ist leider auch seine geistige Leistungsfähigkeit bedroht. Diese Feststellung klingt erschreckend, ist jedoch wissenschaftlich belegt (vgl. Lehrl in www.medical-tribune.de/patienten/magazin/12948/html ).





Andererseits ist er jetzt aber besonders stark auf sein Gedächtnis angewiesen. Darum muss er dieses laufend stimulieren. Dazu verweise ich auf Kapitel 21 von „Nicht verzagen" und auf Teil 5.3 und 5.4 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern.





Helfen Sie bitte Ihrem Freund, beide Ratgeber, die 8, bzw. 10 Euro kosten, bei der Aktion Tonbandzeitung für Blinde (Tel.: 05531 / 7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de) unter Angabe seiner Adresse und „NV" oder „RG" auf dem Überweisungsträger zu bestellen und die dafür erforderliche Voreinzahlung auf das Konto der ATZ bei der Bank für Sozialwirtschaft Hannover (BLZ 251 205 10, Konto 7465900) zu leisten.





Ihr Freund ist, je nach der Art und dem Grad seiner Sehschädigung in seinen bisherigen Aktivitäten mehr oder weniger stark eingeschränkt und braucht deshalb andere Abwechslung. Dies gilt insbesondere, wenn er nichts oder fast gar nichts mehr sieht; denn bei ihm fällt dann das Licht weg, das ihn tagsüber wach hält, mit der Folge, dass er nachts schlecht ein- oder durchschläft oder sehr früh aufwacht. Steuert er nicht systematisch gegen, so kann sogar sein Circadian-Rhythmus (Tag-Nacht-Rhythmus) „frei laufen". Was ich dagegen tue, finden Sie hier und hier.





Anregungen dafür, womit Ihr Freund sich beschäftigen kann, finden Sie in „ Sein Leben im Alter mit Sinn füllen - Hinweise zur Bewältigung des Ruhestands bei Sehverlust", und in „ Blinde und Sehbehinderte im dritten Lebensabschnitt ". Dieses Buch enthält zahlreiche Schilderungen Sehgeschädigter aus akademischen und verwandten Berufen, aus denen Ihr Freund aber auch dann viel Nutzen für sich ziehen kann, wenn er nicht in einem solchen Beruf gearbeitet hat. Überlegen Sie mit ihm was davon für ihn in Betracht kommen könnte.





Um Ihrem Freund Abwechslung zu bereiten, ermöglichen Sie ihm, am Seniorenkreis seiner Gemeinde teilzunehmen, nehmen selbst mit ihm daran teil oder nehmen ihn in einen Seniorenkreis Ihrer eigenen Gemeinde mit, wenn Sie einer anderen angehören. Begleiten Sie ihn nicht, so bitten Sie die Leitung, Ihren Freund von Anderen abholen und wieder nach Hause mitnehmen zu lassen und machen ihr meine Ratschläge zugänglich.





Verhelfen Sie Ihrem Freund außerdem zum Erfahrungsaustausch mit anderen Blinden und Sehbehinderten. Er findet ihn bei Treffen des lokalen Blinden- und Sehbehindertenvereins. Finden Sie dessen Telefonnummer nicht ohne Weiteres, so erfragen Sie sie unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer: 01805 / 666 456. Zu den Vereinsveranstaltungen kann ihn allerdings niemand abholen. Bitte, begleiten Sie ihn dorthin oder bitten seine Angehörigen, das zu tun, wenn er den Weg nicht mehr allein findet. Hier kann Ihr Freund auch sonstige Informationen erhalten und gelegentlich sogar Blindenhilfsmittel kennen lernen.





Sehgeschädigte hören häufig Bücher und Zeitschriften aus Hörbüchereien. Sollte auch Ihr Freund Lust zum Hören haben, dann verhelfen Sie ihm zunächst zu einem DAISY-Player, einem Gerät, mit dem MP3-CD's „auf mehreren Ebenen" abgehört werden können. In Büchern stehen auf der 1.Ebene die Kapitel-, auf der 2. die Abschnitt-, auf der 3. die Unterabschnittüberschriften usw., die Zeitschriften auf der 1.Ebene, die Rubriken auf der 2., die Artikel usw. Einzelheiten über DAISY-Player finden Sie unter www.dzb.de unter dem Menüpunkt „DAISY". Suchen Sie dann unter www.medibus.info nach Büchern, die Ihr Freund entleihen, und nach Zeitschriften, die er abonnieren möchte. Unter „Wichtige Adressen" führe ich unter Zeitschriften diejenigen an, die ihn besonders interessieren.





Ein Buch, das ihn besonders interessiert, es aber nicht auf Daisy-CD gibt, kann er sich gegen Entgelt von einem Aufsprachedienst auflesen lassen.







Lebt Ihr Freund allein und hat noch einen Kassettenrekorder, so sprechen Sie ihm in chronologischer Reihenfolge die Geburtstage seiner Freunde und Bekannten mit Telefonnummer auf. Er kann dann die Kassette von Zeit zu Zeit in den Rekorder legen, um zu hören, wer als Nächster Geburtstag hat. Kann er schon mit einem Computer umgehen, so kann er einen solchen Kalender auf seiner Festplatte installieren und sogar ohne weiteres an der richtigen Stelle ergänzen.









Leidet Ihr Freund an Diabetes, so sollte er das Diabetes-Journal abonnieren, sich von einem/einer Diabetes-Beauftragten des DBSV oder eines seiner Landesvereine beraten lassen, welches Blutzuckergerät er sich verordnen lässt, und sollte außerdem „ Das Wartezimmer " abonnieren, in dem Frau Diana Drossel, selbst blind und zuckerkrank, laufend über neue Entwicklungen informiert.





Hat Ihr Freund noch einen Sehrest, so prüfen Sie mit ihm am Bildschirm, welche Schriftart und -größe er noch am besten lesen kann und drucken, wenn es in seiner Wohnung noch keinen Computer gibt, aus, was ihn besonders interessiert. Verweisen Sie ihn insbesondere auf die „ Hinweise zur optimalen Nutzung des Sehvermögens durch Sehbehinderte ".





Geht Ihr Freund in den Gottesdienst, so bitte er sein Pfarramt, ihm die Lieder entsprechend auszudrucken oder ihm die Liednummern zu sagen, wenn er oder seine Hausgenossen die Lieder selbst ausdrucken können. Um diese Hilfe bitte er auch die Leitung seines Seniorenkreises.





Sehbehinderte und erst recht Blinde haben Anspruch auf gewisse Nachteilsausgleiche. Einzelheiten finden Sie unter „Adressen und Informationen". Zu ihnen gehört für jemanden, der im Sinne des Gesetzes blind ist, insbesondere eine von Einkommen und Vermögen unabhängige Zahlung. Sie wird zwar beim örtlichen Sozialhilfeträger beantragt. Der Antragsteller braucht jedoch seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht offenzulegen. Nach ihnen fragt der Sozialhilfeträger nur, um prüfen zu können, ob ein Anspruch auf ergänzende Blindenhilfe nach §72 SGB XII besteht. Es liegt also bei Ihrem Freund, ob er diese Prüfung wünscht. Hat der Augenarzt die Blindheit im Sinne des Gesetzes bescheinigt, lehnt der Sozialhilfeträger die Bewilligung der Blindenhilfe jedoch ab, so möge Ihr Freund Einspruch einlegen und ihn durch den Geschäftsführer der „Rechte behinderter Menschen" gGmbH, Rechtsanwalt Richter, der auf diese Fragen spezialisiert ist (Tel.: 06421 / 94888-32 und 35, Email: recht@dvbs-online.de), begründen lassen. Ist Ihr Freund Mitglied eines Landesblinden- und Sehbehindertenvereins oder des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten, so wird Rechtsanwalt Richter unentgeltlich für ihn tätig.





In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt erhält Ihr Freund, wenn er hochgradig sehbehindert ist, eine von Einkommen und Vermögen unabhängige Geldleistung.





Ist Ihr Freund gegenwärtig noch nicht blind im Sinne des Gesetzes, droht seine Sehschärfe jedoch weiter abzunehmen, so möge er immer wieder einmal seinen Augenarzt fragen.





Bitte verhelfen Sie Ihrem Freund zu einem Schwerbehindertenausweis, wenn er noch keinen hat. Ein Antragsformular für den Ausweis muss er zusammen mit einem augenärztlichen Attest beim Versorgungsamt einreichen.





Einen zusätzlichen Steuerfreibetrag lässt Ihr Freund sich durch Vorlage seines Schwerbehindertenausweises vom Finanzamt eintragen.





Ist ihr Freund sehbehindert, so sollte er durch einen von der Wissenschaftlichen Vereinigung für Augenoptik und Optometrie zertifizierten Optiker prüfen lassen, ob er schon die für ihn geeignetsten benutzt. Einzelheiten dazu finden Sie in meinen „ Hinweisen zur optimalen Nutzung des Sehvermögens durch Sehbehinderte ", Anschrift und Telefonnummer des nächsten zertifizierten Augenoptikers unter www.wvao.org. Die „Hinweise" findet Ihr Freund als Teil 9.8 meines schon erwähnten Ratgebers für erfolgreiches Altern. Ihr Freund muss mit Sehhilfen schon deshalb bestens versorgt sein, um zur Anregung seines Gehirns möglichst viele Reize vermittelt zu bekommen. Vielleicht können Sie ihn, wenn er bisher das Haus nicht mehr allein verlassen hat, auch dafür gewinnen, es mit einer optimalen Sehhilfe für die Straße wieder zu tun. Zum Optiker sollte Ihr Freund mit Ihnen oder einem Angehörigen gehen, um sich, wenn nötig, ins Gedächtnis rufen zu lassen, wie der optimale Abstand zwischen Auge, Sehhilfe und Lesegut sein sollte.





Sein Wohnumfeld sollte optimal ausgeleuchtet und mit Markierungen versehen sein.





Ihr Freund hat Anspruch auf Training in Orientierung & Mobilität. Die Spitzenverbände der Krankenkassen - von dem der Allgemeinen Ortskrankenkassen allerdings abgesehen - empfehlen ihren Mitgliedern außerdem, Blinden zwanzig Stunden und Sehbehinderten zehn Stunden „medizinisches Basistraining" in lebenspraktischen Fähigkeiten zu bewilligen. Bezieht Ihr Freund Sozialhilfe, so kann er versuchen, mit einem Kostenvoranschlag der Trainerin, vom Sozialamt weitere Stunden bezahlt zu bekommen. Mehr dazu finden Sie unter „Wichtige Adressen" bei „ Training in Orientierung & Mobilität und in lebenspraktischen Fähigkeiten ".





Möchte Ihr Freund in ein Kur- und Erholungsheim für Blinde und Sehbehinderte fahren, so finden Sie Einzelheiten unter „Wichtige Adressen und Informationen" bei dem Unterpunkt „ Blinden- und Sehbehindertenkur- und -erholungsheime ".





Mit dem Zug zu reisen ist für Ihren Freund leicht möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in „Nicht verzagen" Kap. 10.2.





Zum Schreiben mit der Hand gibt es eine sogenannte Schwarzschrifttafel. Sie besteht aus einer Grund- und einer Deckplatte, die an den linken Kanten miteinander verbunden sind. Aus der Deckplatte sind Zeilen herausgestanzt. In diese kann Ihr Freund schreiben. Wird er gestört, dann lasse er den Kugelschreiber in der Zeile liegen, in der er nachher weiterschreiben will. Er erhält diese Tafel als „Schreibschablone" vom Landeshilfsmittelzentrum Sachsen.





Dort gibt es auch Papier mit erhabenen (erhöhten) Linien zu kaufen, zwischen die er dann schreibt. Kleine Notizen lassen sich auch auf Kärtchen machen, deren Ränder ihm als Leitlinien dienen. Aber er achte Sie stets darauf, dass er einen Stift verwenden, der zuverlässig schreibt und dessen Schrift er nicht verwischt, wenn er mit dem linken Zeigefinger nachfährt. Empfohlen werden dafür Kopierstifte, die man allerdings von Zeit zu Zeit anspitzen muss.





Auf der Schreibmaschine oder der Tastatur kann Ihr Freund weiterhin schreiben, wenn Sie ihm auf die Tasten 2, 6, 9, W, Z, A, F, J, Ö und N, Markierungspunkte kleben. Um im Internet zu arbeiten, muss Ihr Freund sich aber einen Screenreader mit Sprachausgabe verordnen lassen. Dazu verweise ich auf „ Zugangsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte zum Internet ". Einfacher ist für ihn allerdings, wenn er es bezahlen kann, andere für sich schreiben und lesen zu lassen, sei es bei sich selbst, sei es über Telefon, indem er ihnen Zugang zu seinem Mail-Account einräumt.





Können Sie Ihren Freund dafür gewinnen, noch die Blindenschrift zu lernen, so finden Sie eine Anleitung dafür hier. Wollen Sie wissen, wie Ihr Name in Blindenschrift aussieht, so können sie das unter Braille-Übersetzer auf der Webseite der Christoffel Blindenmission ausprobieren.





Aus vielen Gründen ist Telefonieren für Ihren Freund besonders wichtig, vor allem, wenn er alleine lebt. Darüber hinaus trägt reger Gedankenaustausch am Telefon viel zu seiner geistigen Anregung bei. Im Übrigen verweise ich auf „Nicht verzagen", Kap 15.





Hilfsmittel für Blinde und Sehbehinderte einschließlich sprechender Uhren, Thermometer, Waagen und Blutdruckmesser findet Ihr Freund in Nicht verzagen, Kap. 5.





Nicht alle Hilfsmittel werden von allen geführt und die Preise weichen stark voneinander ab. Es lohnt sich darum, bei allen zu suchen, wo ich nicht auf eine bestimmte Zentrale verweise. Beachten Sie aber beim Preisvergleich, dass der gemeinsame Hilfsmittelversand der Blista und des Deutschen Hilfsmittelvertriebs bei Bestellungen unter 20 Euro einen Mindermengenzuschlag von 7 Euro berechnet.





Ihr Freund achte außerdem beim Kauf technischer Geräte auf große Tasten und Bedienungsfreundlichkeit. Um Geräte genauer einstellen zu können, kann er sie mit Markierungspunkten kennzeichnen.





Lebt Ihr Freund allein, kann oder will aber nicht mehr selbst kochen (vergleiche dazu Kap.13 von "Nicht verzagen, sondern wagen"), so bezieht er am Besten Tiefkühlfrischmenüs von einem dieser drei Lieferanten:





apetito zuhaus - apetito AG
Tel.: 01802 / 227979
E-Mail: info@apetito-zuhaus.de
Internet: www.apetito-zuhaus.de





bofrost* Dienstleistungs GmbH & Co. KG
Tel.: 0800 / 0001918
E-Mail: service@bofrost.de
Internet. www.bofrost.de





eismann Tiefkühl-Heimservice GmbH & Co. KG
Tel.: 02104 / 219-0
E-Mail: infos@eismann.de
Internet: www.eismann.de





Das gibt ihm mehr Freiheit in der Essenswahl und in der Essenszeit, als "Essen auf Rädern" aus einer lokalen Küche. Am Besten lässt er sich einen Katalog schicken, erstellt mit sehender Hilfe ein Programm für mehrere Wochen, schreibt sich, wenn er es noch lesen kann, mit Filzstift die Bestellnummern auf und bestellt telefonisch. Kann er nicht mehr lesen, so lässt er sich die Bestellnummern aufschreiben, lässt das erste Mal telefonisch für sich bestellen und lässt künftig den Fahrer die Bestellnummern für die jeweils nächsten sieben Gerichte abschreiben. Zugleich sagt er ihm, wann das nächste Mal geliefert werden soll. Bei der Menüwahl sollte Ihr Freund auf  möglichst geringen Brennwert- und Natriumgehalt achten, ferner darauf, dass wir nur zweimal wöchentlich Fleisch, zweimal Fisch und dreimal vegetarisch essen sollten. Lässt er sich von dem Fahrer zunächst die Fleisch-, dann die Fisch- und schließlich die vegetarischen Gerichte anreichen, so kann er jeden Tag genau wählen.





Die Menüs kocht Ihr Freund am Besten in einer Mikrowelle. Dazu löst er vorher die Deckfolie soweit von der Schale, dass Sie nur noch an einem Punkt auf ihr haftet, um sie nachher leichter lösen zu können, zieht sie dann aber wieder  fest über die Ecken.  Nach dem Kochen kann er die Folie leicht abziehen. Er isst entweder unmittelbar aus der Schale oder kauft sich eine längliche Platte, die größer als die Menüschale ist, legt sie auf diese, wendet beide und hebt die Schale ab.





Einzelheiten darüber, wie er sich ernähren sollte, findet Ihr Freund in den Teilen 1 und 2 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern.





Hat Ihr Freund noch Fragen, so darf er mich gern anrufen oder mir eine Mail senden /senden lassen:



Dr. Hans-Eugen Schulze
Tel.: 0721 / 862626
Email: ma-ha-schulze@gmx.de.





Ich danke Ihnen für Ihr großes Engagement und Einfühlungsvermögen!



Auch Ihnen stehe ich gern zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.















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