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.DAISY
Auf der Internetpräsenz des DZB erhalten Sie
wissenswerte Informationen rund um DAISY,
wie etwa:
- Was ist DAISY?;
- DAISY-Kataloge;
- Abspielgeräte mit Vertriebsangaben.
Um die Informationen direkt abzurufen, folgen Sie diesem Link.
Informationen zur Miete von DAISY-Abspielgeräten erhalten Sie
auf der Internetpräsenz des BFS e.V., wenn Sie diesem Link folgen.
Das Sozialgericht Fulda hat mit Urteil vom 15.05.2008 -S 4 KR 572/06- dem blinden Kläger einen Anspruch gegen seine Krankenkasse auf Bezahlung eines DAISY-Players zuerkannt. Dieser Entscheidung haben sich das SG Oldenburg -S 6 KR 329/07-, das SG Nürnberg -S 7 KR 411/06-, das SG Wiesbaden -S17 KR 23/07-, das SG Freiburg -S 19 KR 6302/08- und das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz -L 5 KR 146/09- angeschlossen.
Wer einen Internetzugang hat und über ein offenes Lesesystem oder entsprechende Spezialsoftware verfügt, hat diesen Anspruch allerdings nicht, weil er sich die frei verfügbare DAISY-Software für den PC beschaffen kann.