Inhalt Rechts

Rechte optische Spalte

Sprachauswahl

Dritte Spalte

Inhalt Mitte

Breadcrump Menü

Sie sind hier:

Hauptinhalt

.

Ratgeber für erfolgreiches Altern - 9.6 - 9.6.3

Springe zu
      
9.6.2 Beim Arzt      9.6.3 Im Krankenhaus und in verwandten Einrichtungen
  

    
9.6 Besonderheiten bei Sehverlust
9.6.1 Hinweis auf "Nicht verzagen sondern wagen"
 

Sind Sie erst im Alter ganz oder fast ganz erblindet, so finden Sie auf meiner Homepage auch meinen Ratgeber "Nicht verzagen, sondern wagen - Praktische Hilfen für Altersblinde und ihre Angehörigen". Sie erhalten ihn dann gleichfalls auf Daisy-CD von der atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde e.V, Tel.: 05531 / 7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de zum Preise von 8,00 Euro.

   


9.6.2 Beim Arzt
    

Sehen Sie nichts oder fast gar nichts mehr, so können Sie trotzdem mit einem Taxi Ihren Arzt allein aufsuchen. Gegen ein Trinkgeld bringt der Fahrer Sie gern in die Praxis. Bitten Sie die Sprechstundenhilfe, wenn diese Sie noch nicht kennt, Ihnen einen Platz zu zeigen und Sie zu holen, wenn Sie an der Reihe sind. Haben Sie eine Begleitung bei sich, soll diese aber nicht mit ins Sprechzimmer kommen, so haben Sie Mut, ihr das zu sagen und den Arzt oder die Sprechstundenhilfe zu bitten, Sie zu führen. Das ist Ihr gutes Recht. Nehmen Sie Ihre Begleitung dennoch mit ins Sprechzimmer, so achten Sie ganz besonders darauf, dass der Arzt nicht mit ihr, sondern mit Ihnen spricht.

Genieren Sie sich nicht, im Wartezimmer mit Kopfhörer Daisy-CDs zu hören. Ist der Arzt nicht Ihr Hausarzt, so sagen Sie ihm gewissenhaft, welche Medikamente Sie schon einnehmen, damit er das bei der Verordnung eines zusätzlichen Medikaments berücksichtigt.

Lassen Sie sich sogleich die Dosierung von ihm sagen. Bitten Sie anschließend die Sprechstundenhilfe, Ihnen ein Taxi zu bestellen und in Ihrer Apotheke anzurufen, damit diese Ihnen das verordnete Medikament nach Hause bringt oder Sie es sich auf dem Rückweg holen können.

Bitten Sie die Apotheke, wenn Sie sich das Medikament holen oder bringen lassen, Ihnen alles aus dem Beipackzettel zu sagen, was Sie über Nebenwirkungen und Gegenanzeigen wissen sollten.

Leiden Sie an Diabetes, so lassen Sie sich ein sprechendes Blutzuckermessgerät verordnen, von der Krankenkasse genehmigen und sich von Frau Diana Droßel, selbst blind und zuckerkrank (Tel.: 02403 / 785202, E-Mail: diana.drossel@blindentips.info ), beraten, welches gegenwärtig das geeignetste ist. Im "Wartezimmer", der Daisy- Zeitschrift, die sie bei atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde (Tel.: 05531 / 7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de ) abonnieren können, stellt Frau Droßel allmonatlich neue Hilfsmittel vor und gibt sonstige Ratschläge. Beziehen Sie außerdem von der Westdeutschen Blindenhörbücherei ( wbh@wbh-online.de ) das Diabetesjournal.

Bei zu hohem Blutdruck kaufen Sie sich nach Verordnung durch ihren Arzt und Genehmigung durch die Krankenkasse ein sprechendes Blutdruckmessgerät mit Speicher beim Landeshilfsmittelzentrum Sachsen (Tel.: 0351 / 8090621, E-Mail: hilfsmittel@bsv-sachsen.de).

Dort kaufen Sie auch eine sprechende Personenwaage, evtl. eine solche, die auch das Körperfett ansagt (Körperfettanalysewaage), deren Sprache aber gewöhnungsbedürftig ist.
  


9.6.3 Im Krankenhaus und in verwandten Einrichtungen
       

Hier bitten Sie die Pflegepersonen unter Hinweis auf Ihre Blindheit

- Ihnen ihren Namen zu sagen, wenn Sie sie noch nicht an der Stimme erkennen können,

- Sie mit den anderen Patienten bekannt zu machen,

- Ihnen das Essen nach Möglichkeit am Tisch zu servieren und, wenn nötig, Fleisch und Fisch zu zerlegen sowie Kartoffeln zu zerdrücken,

- Sie zu verständigen, wenn sie ein Medikament oder Getränk auf Ihren Nachttisch stellen,

- Ihnen, wenn Sie wieder aufstehen dürfen, zu helfen, sich im Zimmer zu orientieren,

- Sie, wenn Sie in ein Behandlungszimmer begleitet werden müssen, richtig zu führen, wie ich es in meinem Ratgeber "Nicht verzagen, sondern wagen", Kapitel 9.2 beschreibe, auf Daisy-CD zum Preise von 8,00 Euro gleichfalls erhältlich bei atz Hörmedien für Sehbehinderte und Blinde.

- Sie andererseits aber alles, was Sie noch allein können, allein tun zu lassen.

Seien Sie zwar freundlich gegenüber jedermann, artikulieren aber Ihre Bedürfnisse und beschweren sich notfalls, wenn man auf Ihre Sehschädigung nicht die erforderliche Rücksicht nimmt.

Unterschreiben Sie eine Aufklärungsbestätigung vor einem ärztlichen Eingriff erst, nachdem der Arzt sie Ihnen vorgelesen hat.

Für eine Anschlussheilbehandlung ("Reha") und für eine Kur gilt alles dies gleichermaßen. Bitten Sie zusätzlich das Personal, Ihnen in für Sie verständlicher Weise die Wege in den Speisesaal, die Cafeteria und Ihre Behandlungsräume zu erklären, um sie dann - eventuell mit dem Langstock - allein gehen zu können. Markieren Sie, wenn Sie die Zimmernummer nicht mehr erkennen, die Klinke Ihres Zimmers mit einem Gummiring, um sicher zu sein, nachher Ihr Zimmer wiederzufinden und ziehen stets den Schlüssel ab. Nur so können Sie sicher sein, nicht statt Ihrer eigenen eine andere Zimmertür zu öffnen.


        
    

Weiter im Text   
  
Zurück zum Inhaltsverzeichnis

  
  
  
  

  



.