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Ratschläge zum Arbeiten im Internet

 

1) Trauen Sie sich nicht mehr zu, einen Computer zu bedienen, oder wollen es aus Bequemlichkeit nicht erlernen, so bedienen Sie sich zur Erledigung Ihrer Post und zur Informationsbeschaffung aus dem Internet einer Assistentin, die bei Ihnen selbst oder am Telefon mit Ihnen arbeitet; letzterenfalls benötigen Sie keinen eigenen Computer. Sie finden eine solche, wenn nicht in Ihrer eigenen Familie oder Ihrem Freundeskreis nach meiner Erfahrung durch einen Aushang in den Oberklassen weiterführender Schulen, Ihr Pfarramt oder eine Anzeige in Ihrem Stadtteilanzeiger.

Lassen Sie sich von Ihrer Assistentin eine eigene E-Mailadresse einrichten, um ihr die Unterscheidung zwischen Ihren  und den für sie bestimmten Mails zu erleichtern.

 

 

2) Können Sie große Schrift noch mühelos lesen und trauen sich zu, einen Computer zu bedienen, so kaufen Sie sich einen solchen mit sachkundiger Hilfe bei einem Einzelhändler, der sich Zeit für Ihre Beratung nimmt und bereit ist, den Computer bei Ihnen aufzustellen. Kaufen Sie außerdem ein Markenprodukt, das überdies noch nicht länger als ein Jahr auf dem Markt sein sollte. Verzichten Sie dabei auf alle Zusatzkomponenten, die Sie voraussichtlich nicht brauchen, da diese zu Betriebsstörungen führen können und Wartungsaufwand verursachen. Stellen Sie später fest, dass Sie mehr brauchen, dann können Sie das leicht nachkaufen. Anschließend nehmen Sie an Kursen zum Umgang mit dem Computer und zum Arbeiten im Internet teil, wenn nicht Angehörige oder Freunde es Ihnen zeigen.

 

Wollen Sie viel schreiben, so empfiehlt es sich, das Zehnfingersystem zu erlernen. Das erleichtert es Ihnen, von einem anderen Schriftstück abzuschreiben oder zu kontrollieren, ob Sie richtig geschrieben haben.

 

 

3) Können Sie dagegen große Schrift nicht mehr mühelos lesen, so lassen Sie sich von Ihrem Augenarzt ein "offenes Lesesystem" verordnen und bitten die Krankenkasse, die Kosten dafür zu übernehmen. Den Computer mit seiner eigentlichen Software müssen Sie dann zwar noch immer selbst bezahlen, nicht aber den "Screenreader". Das ist ein Programm, welches den Bildschirminhalt in Sprache und mit einer "Braillezeile" auch in Blindenschrift umsetzt.

 

Detaillierte Informationen über Screen Reader finden Sie im Internet unter www.incobs.de. Beauftragen Sie einen Händler, der für den Vertrieb des von Ihnen ausgewählten Screen Readers autorisiert ist, Ihnen diesen und den Computer zu liefern. Sie sollten sich jedoch einen Händler suchen, der Sie durch einen selbst blinden Trainer in den Gebrauch des Screen Readers einweist, da blinde Instruktoren Ihre etwaigen Probleme erfahrungsgemäß eher nachvollziehen können als sehende.

 

Lassen Sie den Computer in Gegenwart von jemandem, der gut mit Computern umgehen kann, zwar bei sich aufstellen und sich zeigen, wie man den Screenreader zum Sprechen bringt, üben dann aber zunächst das Schreiben auf der Tastatur nach dem allerdings nicht unentgeltlichen Programm "Masch-Trainer" von der Seite www.punzinfo.at.tf

 

Markieren Sie zum Schreiben die Tasten für 2, 6, 9, Z, A, F, J, Ö und N mit Punkten. Das Programm erklärt Ihnen Schritt für Schritt, mit welchem Finger Sie die einzelnen Tasten anschlagen, und welche Übungen Sie machen müssen, um immer schneller und trotzdem immer sicherer zu werden. Da Ihnen, wenn Sie wollen, der Computer bei jedem Tastendruck das angeschlagene Zeichen ansagt und bei einer anderen Einstellung alles vorliest, was Sie geschrieben haben, können Sie von Zeit zu Zeit selbst kontrollieren, ob es richtig ist.

 

Danach erst lassen Sie sich in den weiteren Gebrauch des Screenreaders einweisen. Lassen Sie auch bei dieser Einweisung jemanden zugegen sein, der mit Computerarbeit vertraut ist und die einzelnen Schritte, die nötig sind, Punkt für Punkt aufschreibt, damit Sie optimal mit dem Computer und nachher sogar im Internet arbeiten können. Scheuen Sie sich auch nicht Ihren Trainer anzurufen, wenn Sie und Ihre Hilfe ein Problem haben.

 

Beherrschen Sie die Blindenschrift, so können Sie Ihre Krankenkasse bitten, Ihnen auch eine "Braillezeile" zu finanzieren, um statt mit der Sprach-, auch mit der Blindenschriftausgabe des Screenreaders arbeiten zu können. Lehnt sie das ab, so legen Sie Widerspruch ein und lassen ihn, sofern der auf die Beratung Blinder und Sehbehinderter spezialisierte Geschäftsführer der „Rechte behinderter Menschen" gGmbH, Rechtsanwalt Dr. Richter (Tel.: 06421 / 94888-32 und 35, Email: recht@dvbs-online.de), das für aussichtsreich hält, durch ihn begründen. Sind Sie Mitglied eines Landesblinden- und Sehbehindertenvereins oder des Deutschen Vereins der Blinden und Sehbehinderten, so wird Rechtsanwalt Richter unentgeltlich für Sie tätig.

 

Um sich die Suche im Internet zu erleichtern, können Sie sich das Programm Homepage Reader von IBM kaufen, das Ihnen die Krankenversicherung aber nicht finanzieren wird.

 

 

 

 

 

 

 



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