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Blinde und sehbehinderte ältere Menschen als besondere Zielgruppe unserer Arbeit - 8.3

8.3
Günter Althans
Verband der Blinden- und Sehbehindertenpädagoginnen und -pädagogen e. V. (VBS)
zur Karlsruher Erklärung vom 27. Juni 2003
Statement

   

Zweck und Aufgabe des VBS ist die Förderung der Bildung und Erziehung blinder und sehbehinderter Menschen. In der Praxis geht er weit darüber hinaus, indem er Menschen mit einem Sehverlust bereits von Geburt an fördert und während ihres gesamten Lebens begleitet, fördert und betreut. Demgemäß sind auch die Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke, die sich mit diesem Personenkreis befassen, aktiv in den VBS eingebunden.
  

Im Rahmen seiner Möglichkeiten und seiner Aktivitäten hat der VBS ältere und hochbetagte Menschen mit Sehverlust nie aus seinem Blickfeld verloren und stets in seinen Veranstaltungen, besonders aber auf seinen großen Kongressen thematisiert.
  

Die gegenseitige Mitgliedschaft u. a. in den Organisationen der Blindenselbsthilfe macht deutlich, dass der VBS sein Augenmerk auch den älteren Menschen zuwenden muss.
 

Im Einvernehmen mit der Karlsruher Erklärung vom 27. Juni 2003 wird sich der VBS künftig verstärkt dem Personenkreis zuwenden, der erst im späteren oder gar hohen Alter einen Sehverlust erleidet.
  

Mit der fachlichen Kompetenz seiner Mitglieder fühlt er sich aufgerufen, sich durch Veranstaltungen und Schulungen um den o. g. Personenkreis zu bemühen.
  

In Zusammenarbeit mit den Organisationen der Blindenselbsthilfe, den Mobilitätslehrerinnen und -lehrern und deren Ausbildungsstätten in Marburg und Hamburg wird sich der VBS zur Verfügung stellen und zeitnah aktiv werden.
 

Tel.: 0931 / 20920
Fax: 0931 / 2092251
E-Mail: BISFOX@t-online.de
  

   

  

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