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Blinde und sehbehinderte ältere Menschen als besondere Zielgruppe unserer Arbeit - 8.7

8.7
Dr. Gesa-Astrid Hahn
Sehbehindertenambulanz der Universitätsaugenklinik Tübingen
Zur Notwendigkeit des Ausbaus eines Netzwerks von Sehbehindertenambulanzen

  

Ein Ausbau des Netzwerks von Sehbehindertenambulanzen beziehungsweise Einrichtungen, die der gemeinschaftlichen Anstrengung zur Rehabilitation sehbehinderter Menschen dienen, muss ausdrücklich befürwortet werden.
  

1. Grundsätzlich besteht ein Bedarf zur Versorgung mit Sehbehindertenambulanzen
  

- Die Notwendigkeit der Etablierung einer besseren Infrastruktur zur Versorgung Sehbehinderter folgt aus den Ergebnissen einer großen populationsbezogenen Studie: Etwa 1 Million Menschen in Deutschland leiden unter einer Sehbehinderung (Klaver et al.1997). Von einer Sehbehinderung sind insbesondere ältere Menschen betroffen.
  

- Entsprechend der Veränderung der Bevölkerungsstruktur werden in zunehmendem Maße ältere Patienten mit altersbedingten Erkrankungen zu betreuen sein. Und nicht nur die Zahl der älteren Menschen wird zunehmen, sondern auch das erreichte Alter.
  

- Ein Wesenszug unserer modernen Gesellschaft ist es auch, dass ältere Menschen weniger im Familienverbund leben, sondern unabhängig (gewollt oder ungewollt) ihr Leben gestalten. Zum Erhalt dieser Selbständigkeit kann bei Vorliegen einer Sehbehinderung die durch eine Sehbehindertenambulanz eingeleitete Rehabilitation beitragen.
  

- Den größten Anteil an den im Alter zu einer Sehbehinderung führenden Augenerkrankungen bildet die altersbedingte Makuladegeneration (populationsbasierte Untersuchung in Württemberg-Hohenzollern, Krumpaszky 1999). Bei 20% der 65-74 Jahre alten Menschen können Veränderungen im Sinne einer AMD nachgewiesen werden, in 1% der Menschen dieser Altersgruppe führt die Erkrankung an einer AMD zur Sehbehinderung (Klaver et al.1997).
  

- Die "trockene" altersbedingte Makuladegeneration kann bislang nicht behandelt werden. Bei manchen Formen der "feuchten" Makuladegeneration kann eine Laserbehandlung sinnvoll sein. Weiterhin gibt es eine Reihe neuer Behandlungsansätze. Hierzu zählen die photodynamische Therapie (d. h. eine Laserbestrahlung nach Gabe einer photosensibilisierenden Substanz, die die Gefäße für den Laserstahl empfindlicher macht), die Behandlung mittels Substanzen, die das Wachstum der einsprossenden Gefäße hemmen, und die Makularotation, (d.h. die operative Drehung der Netzhaut). Selbst bei erfolgreicher Therapie, d. h. einem Aufhalten des Krankheitsprozesses, liegt ein Defekt des zentralen Sehvermögens vor. In jedem Fall ist also eine zusätzliche ophthalmologische Rehabilitation mit optischen und elektronischen Hilfsmitteln angezeigt.
   

2. Die derzeit bestehende Versorgung ist unzureichend
  

- Nach wie vor besteht ein erhebliches Informationsdefizit: Vielfach sind Patienten auch heute noch mit der Äußerung "Da kann man nichts mehr tun" konfrontiert.
  

- Die Betreuung sehbehinderter Menschen ist sehr heterogen: Es gibt wenige Zentren, welche sich umfassend mit der Betreuung sehbehinderter Menschen beschäftigen. Hierzu gehören Zentren einiger Universitäts-Augenkliniken. Darüber hinaus leisten einige Augenarztpraxen und Optiker diese Arbeit. Ein verlässliches Versorgungsnetz fehlt jedoch.
  

- Nach wie vor besteht - gerade bei der nicht berufstätigen älteren Bevölkerung - eine unzureichende Hilfsmittelversorgung und ein Beratungsdefizit. Entscheidend für diese Patienten ist der Zugang zur Beratung und Versorgung durch spezialisierte Einrichtungen.
  Zugang zur Beratung und Versorgung durch spezialisierte Einrichtungen

Die hier gezeigte Graphik (Sadowski B et al. KlinMBl AugenHlkd 2000, (5), 278-83) soll diesen Aspekt beleuchten. Vor der Vorstellung in einer Spezialambulanz für Sehbehinderte konnten aufgrund einer bestehenden Sehbehinderung nur 55% der Patienten Zeitungsdruck lesen. Auch wenn hier keine qualitative Bewertung der Lesefähigkeit vorgenommen wird, so konnte bei 91% der Patienten erreicht werden, dass diese sich nach Bedarf schriftliche Informationen in Zeitungsdruckgröße erschließen konnten.
  

3. Es muss für die Versorgung sehbehinderter Menschen ein Versorgungsstandard etabliert werden.
  

Zugrunde gelegt werden muss
  

- eine spezialisierte Ausbildung, die den ophthalmologischen und optischen, aber auch den sozialen und versicherungsrechtlichen Bereich abdeckt.
  

- Es müssen Einrichtungen geschaffen werden, denen die notwendige zeitliche Kapazität zur Hilfsmittelanpassung und ein Angebot eines Mindestspektrums der auf dem Markt befindlichen Hilfsmittel zur Verfügung steht.
  

4. Ein Versorgungsnetz muss aufgebaut werden.
  

  1. Es ist also notwendig, für Sehbehinderte Menschen ein Versorgungsnetzwerk zu schaffen. Es ist wichtig, Anlaufstellen für Sehbehinderte Patienten dezentral und vor Ort zur Verfügung zu stellen. Also spezialisierte Augenärzte in Kooperation mit entsprechend spezialisierten Optikern.
      

  2. Aber es sind auch zentrale Einrichtungen erforderlich, die Patienten-behandlung und Forschung verbinden können. Denn aus der Praxis ergeben sich wertvolle Hinweise für die Forschung und umgekehrt.
      

Wünschenswert wäre also, dass in der augenärztlichen Praxis eine Grundversorgung stattfindet. Zentren können dann für Mehrfachbehinderte und für Spezialversorgungen in Verzahnung mit anderen Spezialdisziplinen zur Verfügung stehen.
  

  

  

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