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Sein Leben im Alter mit Sinn füllen - Hinweise zur Bewältigung des Ruhestands bei Sehverlust

 

"Wir haben Ihrem Leben Jahre hinzugefügt", sagen die Ärzte, "nun liegt es an Ihnen, sie mit Sinn zu füllen.", fügen die Gerontologen hinzu.

 

Das zu tun ist sogar notwendig, wenn wir bis ins hohe Alter hinein gesund bleiben und uns wohlfühlen wollen.

 

1. Wer allmählich erblindet, gewöhnt sich daran, bei der Körperpflege, dem Ankleiden, der Hausarbeit, der Essenszubereitung und auf der Straße bis zu einem gewissen Grade mit immer weniger Sehkraft zurechtzukommen. Wer dagegen plötzlich erblindet, kann gleichfalls noch lernen, das Leben zu meistern.

 

Für Menschen, die ihren Sehverlust erst im Alter erleiden, habe ich zwei Ratgeber geschrieben:

- " Nicht verzagen, sondern wagen - praktische Hilfen für Altersblinde und ihre Angehörigen", und

- " Sehbehinderten und blinden alten Menschen professionell begegnen und helfen ".

 

"Nicht verzagen, sondern wagen" ist zum Preis von 8 Euro auch auf Daisy-CD erhältlich, und zwar bei der Aktion Tonbandzeitung für  Blinde, Tel.: 05531 / 7153, E-Mail: atz@blindenzeitung.de. Eine Überweisung von 8,00 Euro auf das Konto der ATZ bei der Bank für Sozialwirtschaft Hannover (BLZ 251 205 10) Konto 7465900 genügt, wenn neben der kompletten Anschrift als Verwendungszweck "Nicht verzagen" angegeben wird.

 

"Sehbehinderten und blinden alten Menschen professionell begegnen und helfen" ist in erster Linie als Ratgeber für pflegerische und soziale Dienste gedacht, enthält aber auch für Blinde, Sehbehinderte und ihre Hausgenossen viele nützliche Informationen.

 

Druckerzeugnisse für Sehbehinderte erscheinen in verschieden großem Druck, in der Regel in Arial. Um auch andere Informationen optimal lesen zu können, probieren Sie, wenn Sie nicht selbst am Internet sind, mit der Hilfe von Angehörigen oder Freunden am Bildschirm aus, welche Schriftart und -größe Sie am besten lesen und lassen sich, wenn sie noch nicht selbst am Computer sind, Dokumente in dieser Schriftform ausdrucken.

 

Gehen Sie in den Gottesdienst, so bitten Sie Ihr Pfarramt, Ihnen die Lieder entsprechend auszudrucken oder Ihnen die Liednummern zu sagen, wenn Sie oder Ihre Hausgenossen die Lieder selbst ausdrucken können. Um diese Hilfe bitten Sie auch die Leitung Ihres Seniorenkreises.

 

Für Sie alle bestehen Trainingsmöglichkeiten in

- Orientierung und Mobilität (O & M) sowie

- lebenspraktischen Fähigkeiten (LPFs).

Einzelheiten finden Sie in Abschnitt 2.2.  von "Nicht verzagen, sondern wagen."

 

Beide Gruppen von Lehrerinnen  helfen Ihnen auch, einen noch vorhandenen Sehrest unter Verwendung von Sehhilfen optimal zu nutzen (vgl. die Hinweise zur optimalen Nutzung des Sehvermögens als Anhang zu meinem Ratgeber für erfolgreiches Altern).

 

Sie erhalten diesen Ratgeber gleichfalls von ATZ, und zwar gegen Überweisung von 10,00 Euro.

 

Haben Sie noch einen Sehrest, so verweise ich auch auf meine Hinweise zur optimalen Nutzung des Sehvermögens.

 

Ich rate Ihnen dringend, sich dem örtlichen Blinden- und Sehbehindertenverein anzuschließen, um mit anderen Blinden oder Sehbehinderten Erfahrungen austauschen und sich, wenn nötig, von ihnen ermutigen lassen zu können. Die Telefonnummer dieses Vereins erfragen Sie unter der bundeseinheitlichen Tel.-Nr. 01805 / 666456.

 

Nutzen Sie im Übrigen die Möglichkeit, sich an Seniorennachmittagen Ihrer Kirchengemeinde, der AWO oder des DRK zu beteiligen. Verweisen Sie sie dazu auf meine " Ratschläge zum Umgang mit Blinden und Sehbehinderten bei Veranstaltungen in der offenen Altenhilfe ".

 

2. Sehenden Senioren wird geraten zu wandern, zu walken, zu joggen, zu schwimmen und Rad zu fahren. Wir sollten das nach Möglichkeit ebenfalls. Als Blinde können wir in Begleitung Sehender walken und joggen, indem wir an einem kurzen Band zwei Handgriffe befestigen. Radfahren können wir mit Sehenden als Piloten auf einem Tandem.

 

Wir sollten aber vor allem zu Hause Gymnastik treiben, um kräftig und beweglich zu bleiben, Übergewicht abzubauen, sowie Alterskrankheiten und der Sturzgefährdung vorzubeugen. Ein Programm dazu finden Sie gleichfalls in meinem Ratgeber für erfolgreiches Altern in Teil 3.

 

3. Wir sind sehr viel mehr als Sehende auf unser Gedächtnis angewiesen, werden aber durch unser Umfeld weit weniger stimuliert. Nehmen Sie darum jede sich bietende Gelegenheit wahr, es zu trainieren. Hören Sie dazu Teil 5 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern  und Kap. 21 von "Nicht verzagen, sondern wagen". 

 

Ein Trainingsprogramm speziell für unseren Personenkreis erhalten Sie für 110,00 Euro auf MP3-CD oder 10 Cassetten, von Frau Sonja Bernard, Tel. 09407/812746, E-Mail: info@sonja-bernard.de.

 

Abgelegte Gegenstände wiederzufinden, erleichtern Sie sich dadurch, dass Sie sie nur dorthin legen, wohin Sie in nächster Zeit mit Sicherheit erneut greifen. Einer meiner Freunde pflegt, wenn er etwas ablegt, laut zu sagen, wohin.

 

Ist Ihr Tastsinn nicht durch die Nebenwirkungen von Diabetes beeinträchtigt, so können Sie noch die Blindenschrift lernen. Auch das wäre Gedächtnistraining. Sie können die Schrift verwenden, um Medikamente, Verpackungen von Nahrungsmitteln und dergleichen zu kennzeichnen, wichtige Telefonnummern zu notieren usw. Mehr über die Blindenschrift finden Sie in meinem Ratgeber " Nicht verzagen, sondern wagen" Kap. 4.1.

 

4. Sie können Ihre Beziehungen zu Verwandten, Freunden und Bekannten pflegen. Fühlen Sie sich einsam, so können Sie in ihrer Nachbarschaft nach Menschen suchen, denen es ebenso geht und die darum vielleicht gern ihre Zeit gemeinsam mit Ihnen gestalten.

 

Haben Sie gern gebacken, trauen es sich jetzt aber nicht mehr zu, so lassen Sie sich von einer Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten zeigen, wie Sie das weiterhin können und laden Freunde oder Nachbarn zu sich ein, die gewiss gern die Handreichungen an der Kaffeetafel übernehmen.

 

5. Gehören Sie einer Kirchengemeinde oder einer Partei an, so können Sie sich weiterhin in ihr engagieren. Das gilt auch für Ihre etwaige Mitgliedschaft in einem Chor: Ihre Stimme und den Text können Sie sich auf Kassette spielen bzw. lesen lassen und dann zu Hause auswendig lernen.

 

Können Sie den Weg zum Stammtisch oder Kaffeekränzchen nicht mehr allein gehen, so benutzen Sie das nächste Mal ein Taxi und sprechen das Problem an, in der Hoffnung, jemanden zu finden, der Sie künftig abholt. Sind Sie an einem Kaffeekränzchen beteiligt, so laden Sie die Damen, wenn man sich in den Wohnungen trifft, nach wie vor auch zu sich selbst ein ( s. o. zu 4. ).

 

6. Können wir die bisherigen Aufgaben in unserer Familie nicht mehr wahrnehmen, dann vielleicht andere. Das kann bis zu einer totalen Umgestaltung des bisherigen Lebens führen, so lange wir nur flexibel genug sind - und das können Sie, entgegen dem weit verbreiteten Vorurteil, glücklicherweise noch bis ins hohe Alter hinein bleiben!

 

Indem wir die beiden medizinischen Daisy-Zeitschriften " Das Wartezimmer" von ATZ (E-Mail: atz@blindenzeitung.de u. Tel.: 05531 / 7153) und das "Gesundheitsmagazin" von der Deutschen Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig (E-Mail: verlag@dzb.de, Tel.: 0341 / 7113-0) hören, können wir - zugleich im Interesse unserer Angehörigen - mündige Patienten werden, wie in Teil 9 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern  beschrieben.

 

Außerdem können wir, wenn nötig, darauf achten, dass auch unsere Hausgenossen alles tun, um gesund zu bleiben oder es wieder zu werden, insbesondere alle ihnen verordneten Medikamente und alle Nahrungsergänzungsmittel regelmäßig einnehmen. Mehr über die benötigten Nahrungsergänzungsmittel finden Sie in Teil 1.9 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern.  Auch wenn wir nicht mehr sehen, können wir Tabletten auseinander halten. Einzelheiten dazu finden Sie in Teil 9.7.

 

Schließlich können wir uns auch als Großeltern noch einbringen.

 

7. Zusätzlich beschäftigen können wir uns mit dem Lesen und Hören von Büchern und Zeitschriften auf Daisy-CD (siehe " Nicht verzagen, sondern wagen "Kapitel 4.2.), können Musik hören oder sogar selbst musizieren sowie im Fernsehen und Kino Filme mit " Audiodeskription"  ansehen.

 

Zur Blumenpflege verweise ich auf "Nicht verzagen, sondern wagen" Kapitel 19, zum Besuch von Museen auf Kapitel 20.

 

In Begleitung können wir weiterhin reisen.

 

Haben wir uns für Malerei, für Briefmarken oder Münzen interessiert, so können wir das weiterhin, wenn uns die Stücke gut beschrieben werden.

 

Waren wir Hobbygärtner, so können wir es bleiben, wenngleich wir für manches jetzt sehende Hilfe brauchen.

 

Weiterbilden können wir uns in unserer Volkshochschule, unserer Universität und durch die Fernuniversität Hagen, die die dafür benötigte Literatur in uns zugänglicher Form zur Verfügung stellt.

 

8. Nachteilsausgleiche
Um alle diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, haben Blinde und Sehbehinderte Anspruch auf steuerliche und soziale Nachteilsausgleiche, die ich deshalb gleichfalls schildere.

 

Welche es in Ihrem Falle sind, hängt von Ihrem "Grad der Behinderung" (GdB) ab. Dieser und die Vergünstigungen, die Sie nach dem Grad Ihrer Behinderung genießen, ergeben sich aus Ihrem Schwerbehindertenausweis und dem dazugehörigen Merkblatt. Wo er in Ihrem Bundesland beantragt wird, können Sie leicht erfragen. Zu dem Antrag benötigen Sie ein ärztliches Attest.

 

Finden Sie, Ihr GdB sei höher, als im Ausweis festgestellt, so hilft Ihnen Rechtsanwalt Dr. Richter, der auf diese Fragen spezialisiert ist (Tel.: 06421 / 94888-32 und -35, E-Mail: recht@dvbs-online.de ) Widerspruch einzulegen und notfalls Klage zu erheben, wenn er das für aussichtsreich hält.

 

Gelten Sie nach dem Gesetz als blind, so erhalten Sie zum Ausgleich der dadurch bedingten Mehraufwendungen aufgrund landesgesetzlicher Regelungen eine Zahlung, die als "Landesblindenhilfe", "Blindengeld" oder dergleichen bezeichnet wird. Die Zahlung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig und von Land zu Land verschieden hoch. Wer die Einkommens- und Vermögensgrenzen des SGB XII nicht erreicht, erhält außerdem eine "ergänzende Blindenhilfe" nach § 72 dieses Gesetzes. Beantragt wird die Zahlung in jedem Falle unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses bei dem zuständigen Sozialamt. Lehnt dieses die Zahlung ab, obwohl der Augenarzt Ihre Blindheit bejaht hat, so beauftragen Sie wiederum Rechtsanwalt Dr. Richter, die Aussichten eines Widerspruchs und eventuell einer Klage zu prüfen.

 

Als "blind" gilt, wessen Sehschärfe auf dem besseren Auge - bei optimaler Anpassung - nicht mehr als 2% =1/50 beträgt oder bei dem nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen, die ebenso schwer wiegen.

 

In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt gibt es für Personen, die hochgradig sehbehindert sind, ein Landessehbehindertengeld.

 

Als "hochgradig sehbehindert" gilt, wer auf dem besseren Auge - wiederum bei optimaler Anpassung - weniger als 1/20, aber mehr als 1/50 sieht oder bei dem eine hinsichtlich des Schweregrades gleichzuachtende Störung der Sehfunktion vorliegt. Auch hier schalten Sie im Bedarfsfalle Rechtsanwalt Dr. Richter ein.

 

Als "sehbehindert" gilt, wer mehr als 5%, aber weniger als 30%, sieht. Diese Obergrenze ist indes nur für die Erteilung eines Schwerbehindertenausweises von Belang.

 

9. Blinde und Sehbehinderte im Ruhestand haben, um andere zu ermutigen, ihr Leben nach der Pensionierung beschrieben. Deren Berichte finden Sie hier. In der 1. Auflage schreibt die Redakteurin, Frau Dr. phil. habil. Anneliese Liebe, inzwischen im Alter von fast 95 Jahren verstorben, von sich selbst: "Oft werde ich gefragt, wann ich denn endlich aufhören wolle, um mein Leben zu genießen. Habe ich denn nicht immer mein Leben genossen? Wenn mein Tag ausgefüllt war, fühlte ich mich wohl und war zufrieden ...". Möge es Ihnen allen ebenso gehen!

 

 

 

 



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