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Nicht verzagen sondern wagen - 2.3 - 2.6

 

2.3 Nachteilsausgleiche
  

Besonders wichtig ist für Sie, dass Sie nach einem Gesetz Ihres Bundeslandes ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Anspruch auf eine Landesblindenhilfe (auch "Blindengeld" oder "Blindenpflegegeld" genannt) und zusätzlich möglicherweise auf "ergänzende Blindenhilfe" nach § 72 des SGB XII haben. Darum lassen Sie sich von Ihrem Augenarzt, wenn nicht schon geschehen, Ihre Blindheit bescheinigen und senden die Bescheinigung Ihrem Sozialamt. Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse brauchen Sie Ihm gegenüber nur offenzulegen, wenn Sie auch "ergänzende Blindenhilfe" beantragen.

Auf Grund Ihres Schwerbehindertenausweises erhalten Sie gewisse Nachteilsausgleiche. Welche dies im Einzelnen sind, ergibt sich aus dem ihm beigefügten Merkblatt. Den Ausweis beantragen Sie beim Versorgungsamt. Dazu benötigen Sie gleichfalls ein ärztliches Attest.

Wegen weiterer Einzelheiten verweise ich auf die Schriftenreihe zum Blindenrecht auf der Webseite des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes, und zwar für

- Blindengeld, -hilfe: Teil III,
- Steuerrecht: Teil XI,
- Parkerleichterungen: Teil XII,
- Unentgeltliche Beförderung, Platzreservierung: Teil XIII,
- Hilfeleistungen bei Flugreisen: Teil XIV,
- Blindensendung, Rundfunkgebühr, Telefon-Sozialtarif: Teil XV,
- Wohngeld, Wohnungsbauförderung: Teil XVIII.

Zusätzlich können Sie bei der Gemeinschaft deutscher Blindenfreunde die Broschüre "Blinde im geltenden Recht", (G. Hennies) kostenlos als PDF-Dokument herunterladen oder als DAISY-CD bestellen (Tel.: 030-823 43 28, E-Mail: info@blindenfreunde.de ).

Vielleicht haben Sie neben dem eingangs erwähnten Anspruch auf "Blindenhilfe" einen solchen auf Pflegeleistungen nach dem SGB XI, dem sog. Pflegeversicherungsgesetz. Einzelheiten dazu finden Sie in Bezug auf die Pflege eines Hausgenossen u. zu 6.3. Geschrieben habe ich diesen Abschnitt zwar für Angehörige, die jemanden pflegen, aber Sie können die dortigen Ausführungen leicht auf sich selbst übertragen.

 

2.4 Anschriften
  

Überall, wo ich Sie auf eine Einrichtung oder einen Verein hinweise oder einen Namen nenne, finden Sie die Anschrift auf meiner Homepage unter dem Menüpunkt " Adressen und Informationen ". Suchen Sie Rat und Hilfe in Fragen, die sich aus Ihrer Blindheit ergeben, so können Sie sich, außer an mich, auch an den für Ihren Wohnsitz zuständigen Landesblinden- und -sehbehindertenverein wenden, und zwar unter der bundeseinheitlichen Telefonnummer 01805/666.456.

 

2.5 Der Kleine Nothelfer
   

Er ist eine Klappkarte in Postkartengröße in einer durchsichtigen Hülle (aufgeklappt DIN-A 5). Auf einer der Außenseiten, die markiert ist, steht das Wort "Taxi". Klappen Sie die Karte auf, so steht auf dem oberen Teil: "Ich bin blind" und auf dem unteren: "Können Sie mir bitte kurz behilflich sein!". Die Schrift ist so groß, dass sie noch in 6 - 8 Metern Entfernung gelesen werden kann. Strecken Sie den Nothelfer mit dem Arm nach vorn, wenn Sie ein Taxi brauchen. Suchen Sie einen Platz in einem öffentlichen Verkehrsmittel, so halten Sie den Nothelfer aufgeklappt vor sich. Brauchen Sie anderswo Hilfe, so halten sie ihn in diejenige Richtung, aus der Helfer kommen könnten. Sie können den Nothelfer vervollständigen lassen, indem ihn jemand aus der Hülle nimmt und auf die noch leere Außenseite schreibt, dass Sie an einer Haltestelle mit einem bestimmten öffentlichen Verkehrsmittel fahren möchten. Beziehen können Sie den Kleinen Nothelfer vom Landeshilfsmittelzentrum Sachsen ( s. u. zu 5 ) zum Preis von 3,00 Euro unter der Bestell-Nr. V533.

 

2.6 Weitere Ratschläge
    

Spielen Sie in Ihrer Familie die Rolle weiter, die Sie vorher in ihr innehatten. Setzen Sie Ihre früheren Vereinsmitgliedschaften fort und halten weiterhin gute Nachbarschaft. Ihren Freunden, die Sie früher vielleicht Ihrerseits zuerst angesprochen haben, erklären Sie, das jetzt nicht mehr zu können, sondern umgekehrt darauf angewiesen zu sein, von ihnen angesprochen zu werden. Sehende sind uns gegenüber oft befangen und unsicher. Wir können ihnen darüber hinweghelfen, indem wir ihnen zu erkennen geben, nicht bemitleidet, sondern weiterhin als Menschen ihresgleichen angenommen werden zu wollen.

Versuchen Sie weiterhin, Ihre bisherigen Hobbies zu pflegen. Sollten Sie nicht wissen, wie das möglich ist, so könnten vielleicht andere Blinde Sie beraten ( s. u. zu 22 ). Veröffentlichen Sie notfalls eine entsprechende Frage in der "Gegenwart", der Zeitschrift des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (E-Mail: gegenwart@dbsv.org ). Ich kannte Menschen, die nach ihrer Erblindung sogar Ikonen und Briefmarken sammelten. Brauchen Sie, um Ihr Hobby zu pflegen, ein Buch, das es nicht auf DAISY-CD ( s. u. 4.2.1 ) gibt, so wenden Sie sich an den Textservice des DVBS oder das BIT-Zentrum des Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbundes ( s. u. zu 4.2.3 ).

Vielleicht rät Ihnen jemand, sich vom Vormundschaftsgericht einen Betreuer bestellen zu lassen. Dann bedenken Sie: einen Betreuer zu haben, der sich um mancherlei für Sie kümmert, kann bequem sein. Betreuung kostet aber Geld. Sie kann auch riskant für Sie sein: Ihre "Geschäftsfähigkeit" wird durch die Betreuerbestellung im Allgemeinen zwar nicht eingeschränkt. Sie können also nach wie vor selbst entscheiden, wo Sie wohnen, Ihre Ärzte wählen usw. Der Betreuer kann aber gleichfalls handeln und dabei ohne vorherige Abstimmung mit Ihnen gerade das Gegenteil von dem tun, was Sie selbst sich wünschen und für richtig halten. Deshalb sollten Sie sich, so lange und soweit Sie trotz Ihrer Blindheit Ihre Angelegenheiten noch selbst erledigen können, keinen Betreuer bestellen lassen. Wohl aber sollten Sie, wenn Sie schon älter sind, einer Person Ihres Vertrauens eine "Vorsorgevollmacht" erteilen. Mehr dazu finden Sie in Teil 10.1 meines " Ratgebers für erfolgreiches Altern ".

Gelegentlich fragen Sehende uns neugierig, ob wir etwas noch allein könnten und, wenn ja, wie. Geben sie ihnen, wenn die Frage nicht gar zu töricht oder peinlich ist, möglichst freundlich Auskunft.

Gehen Sie über Taktlosigkeiten lächelnd hinweg.

Lassen Sie niemanden, der Sie unentgeltlich begleitet und dazu abholt, auf sich warten.

Nach einem chinesischen Sprichwort macht Geld einen Blinden sehend. Verwenden Sie darum Ihre Blindenhilfe, um Assistenzkräfte zu bezahlen, wo immer Sie Assistenz zum Vorlesen, Putzen und anderen Verrichtungen benötigen und um, wo es angebracht erscheint, auch ein Trinkgeld zu geben.

Genieren Sie sich nicht, etwa in einem Eisenbahnabteil, zu sagen, Sie seien blind und suchten einen Platz. Blindheit ist keine Schande, sondern eine Behinderung, die auch jeden anderen treffen kann, und sich dieser Behinderung tapfer zu stellen, kann anderen sogar Hochachtung einflössen.

Ruft Ihnen jemand von vorn "links" oder "rechts" zu, so können Sie vielfach nicht wissen, ob der Rufer die Richtung aus seiner oder aus Ihrer Sicht meint. Bleiben Sie deshalb zunächst stehen, um ein Unglück zu vermeiden.

Halten sie Ihre Seherinnerungen möglichst lebendig, auch für Farben. Das ist wichtig, insbesondere für den Kauf neuer Kleidung, aber auch von Bedeutung, wenn Sie sich das Blühen in der Natur oder Gemälde in Museen beschreiben lassen ( s. u. zu 20 ).

Leben Sie allein, so sollten Sie kontrollieren können, ob überall das Licht gelöscht ist, wenn Besucher oder Hilfskräfte gegangen sind. Dazu lassen Sie durch einen Elektriker die Schalter, soweit nötig, derart drehen, dass Sie überall auf die Oberkante drücken müssen, um das Licht zu löschen. Nur bei Wechselschaltern geht das nicht. Bei Steh- oder Tischlampen spüren Sie mindestens an der Wärmestrahlung einer normalen Glühbirne, ob diese noch leuchtet. Energiesparlampen dagegen werden zwar heiß aber strahlen kaum. Berühren Sie sie deshalb nicht mit den Fingerspitzen, sondern mit den Fingerrücken, die weniger empfindlich sind.
  

     

  

  

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