Inhalt Rechts

Rechte optische Spalte

Sprachauswahl

Dritte Spalte

Inhalt Mitte

Breadcrump Menü

Sie sind hier:

Hauptinhalt

.

Nachteilsausgleiche

Zu den Nachteilsausgleichen für Blinde und Sehbehinderte gehören insbesondere

 

- Vergünstigungen auf Grund des Schwerbehindertenausweises

- Steuervergünstigungen und

- für „Blinde im Sinne des Gesetzes" eine von Einkommen und Vermögen unabhängige Geldleistung (Landesblindenhilfe, Blindenpflegegeld oder dergleichen genannt) sowie eventuell die Ergänzende Blindenhilfe nach §72 des Sozialgesetzbuches XII, in Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auch eine Sehbehindertenhilfe.

 

Einzelheiten finden Sie unter:

- www.blindenfreunde.de: " Blinde im geltenden Recht " (dieser Ratgeber ist auch unentgeltlich auf Daisy-CD erhältlich)

und auf

- diesen Seiten des DBSV.

 

 

 

 

 



.