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Wohnstiftratgeber 10. - 11.

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11.1 In Begleitung unterwegs         11.2 Allein unterwegs
  


10. Teilnahme am Gemeindeleben
  

Die meisten von Ihnen haben jahrzehntelang durch ihre Kirchensteuerzahlungen dazu beigetragen, dass die Kirche auch Menschen diente, die nicht mehr selbst am Gemeindeleben teilnehmen konnten. Können Sie das jetzt auch nicht mehr, so haben Sie Mut, Ihre Gemeinde telefonisch zu bitten, Ihnen eine Begleitung zum Gottesdienst oder zu anderen Gemeindeveranstaltungen, insbesondere den Seniorennachmittagen, zu vermitteln. Die Leitung des Seniorenkreises weisen Sie, damit sie auf Ihre besonderen Verhältnisse eingehen kann, auf meine "Ratschläge zum Umgang mit Blinden und Sehbehinderten bei Veranstaltungen der offenen Altenhilfe" hin, die Sie auf meiner Homepage finden.
  

Sagen Sie Ihrer Gemeinde, wenn Sie noch genügend sehen, in welcher Schriftart und -größe sie Ihnen die im Gottesdienst oder Seniorenkreis vorgesehenen Lieder ausdrucken möge. Testen Sie, wenn Sie nicht selbst einen Computer haben, mit Hilfe eines Mitbewohners, was Sie am Besten lesen können.

  

11. Auf Reisen

11.1 In Begleitung unterwegs
   

Mit sehender Begleitung können Sie fast an alle Orte reisen. Ehe Sie eine Reise in ein "Urlaubsparadies" buchen, erkundigen Sie sich jedoch, wenn Sie Führung brauchen, nach der Bequemlichkeit der Fußwege (Klippen am Strand, steinige und schmale Pfade).
 

Hatten Sie schon Training in Orientierung und Mobilität, so vergessen Sie nicht Ihren Langstock und die "Schwimmstrippe", damit Sie auch allein an den Swimmingpool gehen können. Die Schwimmstrippe ermöglicht es Ihnen, auf engstem Raum zu trainieren, niemanden anzuschwimmen und nicht unter ein Sprungbrett zu geraten. Sie besteht aus einem Hüftgurt, an dessen Rücken ein in der Länge verstellbares Gummiband befestigt ist, welches am anderen Ende je nach Ausführung einen größeren oder kleineren Saugnapf zur Befestigung am Beckenrand hat. So können Sie nach Herzenslust schwimmen, ohne Ihren Platz zu verlassen. Erhältlich ist die Schwimmstrippe unter www.schwimmstrippe.de.
 

In Rufweite Ihrer Begleitung können Sie auch noch im Meer schwimmen.

  

11.2 Allein unterwegs
   

Wollen Sie Angehörige oder Freunde mit der Bahn besuchen, so bitten Sie den Behindertenservice der Deutschen Bahn, Tel.: 01805 / 512512, Ihnen die Verbindungen zu sagen, einen Platz - möglichst in einem Abteilwagen an der Tür und in der Nähe einer Toilette - zu reservieren sowie die nötige Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen zu organisieren. Brauchen Sie eine Fahrkarte, weil Ihr Zielort nicht mehr im 50-km-Umkreis liegt, in dem Sie auf Grund Ihres Schwerbehindertenausweises unentgeltlich fahren, oder wollen Sie einen Zug benutzen, in dem Sie diese Vergünstigung nicht genießen, so erteilen Sie dem Service telefonisch unter Angabe ihrer Kontonummer eine Einzugsermächtigung und sagen, ob Sie die Fahrkarte zugesandt haben oder aus dem Automaten entnehmen möchten und letzterenfalls, ob Sie sich bei der Entnahme mit Bahn- oder Kreditkarte identifizieren. Bringt Sie niemand zum Bahnhof, so lassen Sie sich vom Taxifahrer zum Servicepoint oder, wenn es dort keinen solchen gibt, nach etwaiger Entnahme der Fahrkarte aus dem Automaten, zum Zuge bringen.
  

Brauchen Sie eine Fahrkarte, hatten aber den Schwerbehindertenservice nicht eingeschaltet, so können Sie sie unter Hinweis auf Ihre Sehschädigung ohne Zuschlag im Zuge lösen, können dort aber nicht mit allen Kreditkarten bezahlen.
  

Das Begleit-Personal bitten Sie, Ihnen beim Aussteigen zu helfen und vorsorglich noch einmal beim Umsteige- oder Zielbahnhof um Hilfe zu bitten. Findet diese Sie nicht sofort, so strecken Sie Ihren weißen Stock in die Höhe und winken damit.
 

Müssen Sie sich selbst im Eisenbahnwagen einen Platz suchen, so betreten Sie ein Abteil mit dem weißen Stock in der Hand und erklären, Sie seien blind und suchten einen freien Platz. Bekommen Sie keine Antwort, dann dürfen Sie davon ausgehen, dass das Abteil leer ist. Es kann sich dann niemand beschweren, wenn Sie ihn bei der Platzwahl anstoßen.
  

Hilft Ihnen jemand, Ihr Gepäck zu verstauen oder Ihren Mantel aufzuhängen, so lassen Sie sich genau zeigen, wo Sie Ihre Sachen wiederfinden, wenn er vor Ihnen aussteigt.
  

Ist Ihr Zug am Ziel, aber kein Schaffner in der Nähe, so vergewissern Sie sich bei Mitreisenden, auf der richtigen Seite und nicht noch auf freier Strecke auszusteigen. Finden Sie niemanden, so rufen Sie laut um Hilfe oder fühlen mit dem Stock vor. Steigen Sie auf gar keinen Fall ins Ungewisse aus!
 

Müssen Sie während der Fahrt eine Toilette aufsuchen, so zählen Sie im Abteilwagen die Türen oder die Ihnen gegenüberliegenden Fenster, in Großraumwagen die Sitzreihen, um nachher Ihren Platz wiederzufinden. In der Toilette suchen Sie zunächst das Papier, den Knopf für die Spülung, den Knopf für das Wasser, wenn es für dieses keine Lichtschranke gibt sowie den Händetrockner oder die Handtücher. Toiletten, die für Rollstuhlfahrer zugänglich sind, haben an der Seitenwand auch Knöpfe zum Verschließen und Öffnen der Tür.
   

Beim Aussteigen aus dem Zug halten Sie sich am Griff fest, bis Sie mit einem Fuß den Bahnsteig erreicht haben.

  

  

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