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Professionell helfen - 3.3 - 3.4

3.3 Aktivierung bei anderen Verrichtungen
  

Es bleiben Verrichtungen übrig, deren Vermittlung sich je nach Lage des Falles vielleicht im Rahmen der Behandlungspflege abrechnen lässt und für deren Vermittlung verneinendenfalls Ihr Klient persönlich zahlen muss, wenn er mit dem Lernen nicht warten will, bis die Krankenkasse oder ein Sozialhilfeträger ihm ein Training in lebenspraktischen Fähigkeiten bewilligt. Vorsorglich führe ich auch diese Verrichtungen an, da sie zum Teil wichtig für ihn sein können. Zwischen Behandlungspflege und sonstiger Aktivierung unterscheide ich dabei nicht.

  

3.3.1 Sich tagsüber kontinuierlich sinnvoll beschäftigen
  

Das ist wichtig, weil Ihr Klient jetzt nicht mehr so viele Anregungen von außen erhält und sich auch nicht mehr so frei bewegen kann wie früher. Bitte helfen Sie ihm notfalls, bei den oben zu 1.4.3.2 bis 1.4.3.8 beschriebenen Verrichtungen, bzw. ihrer Erlernung und beim Kauf von Hilfsmitteln ( s. o. zu 1.5.2 ). Hat Ihr Klient früher viel ferngesehen, dann sollte er wissen, dass im Hörfunk die wörtliche Berichterstattung im Allgemeinen sehr viel ausführlicher und darum für Sehgeschädigte verständlicher ist. Das gilt insbesondere, wenn Ihr Klient sich für Fußball interessiert.
   

Der Besuch von Veranstaltungen der offenen Altenhilfe ( s. o. zu 1.4.3.9 ) wird für ihn eine willkommene Abwechslung sein, ebenso der Besuch von Veranstaltungen des örtlichen Blinden- und Sehbehindertenvereins, in denen er Erfahrungen mit anderen austauschen oder sich von anderen ermutigen lassen kann.
   

Was Ihrem Klienten hilft, sich tagsüber sinnvoll zu beschäftigen, kann ihn, wenn er allein lebt, auch vor dem Gefühl der Vereinsamung bewahren. Es wird ihm außerdem helfen, nachts besser zu schlafen, als er dies im Falle seiner Blindheit sonst möglicherweise täte ( s. o. zu 1.4.3.1 ). Leidet er dennoch unter Schlafstörungen, so verweisen Sie ihn auf Teil 9.6.4 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern.

   

3.3.2 Medizinische Pflege im engeren Sinne
    

Lebt Ihr Klient allein und reicht seine Sehkraft nicht mehr aus, Medikamente zu unterscheiden, so helfen Sie ihm in erster Linie, das gemäß meiner " Hinweise zur Unterscheidung von und zum Umgang mit Medikamenten " zu tun. Dort beschreibe ich auch den Umgang mit Salben. Sie können ihm auch zeigen, mit einem sprechenden Blutdruckmessgerät mit Speicher und einem Fieberthermometer ( s. o. zu 1.5.2 ) umzugehen. Notfalls ordnen Sie die Tabletten selbst in Wochendosierer ein.
  

Zunehmende Sehbehinderung bis hin zur Blindheit ist noch immer häufig die Folge von Diabetes. In diesem Falle ist Ihr Klient in der Regel bisher selbst mit Blutzuckermessen und Insulin umgegangen. Das kann er erfahrungsgemäß auch noch im Falle seiner Erblindung. Vielleicht lernt er es sogar noch, wenn er blind ist und erst danach an Diabetes erkrankt ( s. o. zu 1.2.4 ).
   

Ist Ihr Klient einmal krank oder ist er pflegebedürftig und will nicht in ein Heim, so beachten Sie auch bitte, was ich unter 2.7.3 für kranke oder pflegebedürftige Heimbewohner empfohlen habe.

  

3.3.3 Wird ein Hausgenosse krank
  

In diesem Falle kann es für Ihren Klienten besonders bedrückend sein, dem, der ihn sonst vielleicht pflegt, seinerseits scheinbar überhaupt nicht helfen zu können. Überlegen Sie mit Ihrem Klienten, ob er sich nicht dennoch auf die eine oder andere Weise in die Pflege einbringen kann. Schon an die regelmäßige Tabletteneinnahme und das regelmäßige Fiebermessen zu erinnern oder gar Tabletten und Thermometer zu reichen, Getränke und Obst vorzubereiten und gleichfalls ans Bett zu bringen, Telefonanrufe für ihn zu erledigen, das Bett aufzuschütteln, nach zusätzlichen Wünschen zu fragen, bei ihm zu sitzen, um ihm zuzuhören, vielleicht auch gemeinsam mit ihm ein Daisybuch zu hören kann hilfreich sein und befriedigen. Spätestens jetzt sollte er im Übrigen lernen, nach den Hinweisen in "Nicht verzagen" Kap. 13 möglichst vieles im Haushalt für sich und seinen Hausgenossen selbst zu tun. Einzelheiten für die Pflege als solche findet er in "Nicht verzagen" Kap. 6.3 und 6.4.

  

3.4 Wohnungswechsel?
     

Lebt Ihr Klient allein, so fragt er sie vielleicht eines Tages, ob er nicht besser zu Verwandten oder aber in ein Altenheim / eine Hausgemeinschaft oder in eine betreute Wohnanlage ziehen sollte. Diese Frage lässt sich nur von Fall zu Fall beantworten und muss letztlich von Ihrem Klienten selbst entschieden und verantwortet werden. Einige Gesichtspunkte, die Sie dabei ansprechen könnten, sind:
  

- Hatte Ihr Klient bereits ein Training in Orientierung und Mobilität und Lebenspraktischen Fähigkeiten und nutzt schon alle Möglichkeiten, um sich das Leben in der bisherigen Umgebung zu erleichtern?
 

- Bereitet es ihm nicht Erfolgserlebnisse, für sich sorgen und am Abend eines jeden Tages denken oder gar sagen zu können, es - wenn auch mit der Hilfe anderer - wieder einmal "geschafft" zu haben? Würde er auf diese Erlebnisse verzichten wollen?
  

- Lässt sich seine etwaige Altbauwohnung pflegeleichter umgestalten, insbesondere eine Ofenheizung durch eine bequemere ersetzen?
 

- Käme vielleicht ein Umzug in eine komfortablere oder kleinere und darum überschaubarere Wohnung in der nächsten Umgebung oder sein Umzug in eine infrastrukturell bessere Wohnlage in Betracht? Würde letzterenfalls die Mobilität Ihres Klienten erhöht?
 

- Leben in der Nähe Verwandte, die, wenn auch berufstätig, sich am Wochenende um ihn kümmern könnten?
 

- Leidet er sehr unter Einsamkeit oder gar unter Depressionen? Ließe sich dem durch die Herstellung von Kontakten zu anderen begegnen, wie in "Nicht verzagen" Kap. 22 geschildert? Oder käme der Besuch einer Altentagesstätte in Betracht? Würde Ihr Klient unter den anderen Besuchern einer solchen aber auch tatsächlich Gesprächspartner finden oder könnte er in der Küche mitarbeiten, wenn eine LPF-Lehrerin ihm dazu vor Ort und in Anwesenheit einer Mitarbeiterin der Tagesstätte die nötigen Fähigkeiten vermittelte?
 

- Werden die Verwandten, zu denen Ihr Klient ziehen könnte, im nötigen Umfang für ihn sorgen können, evtl. neben eigener beruflicher Belastung? Hätten sie genügend Raum für ihn? Würde er sich nicht durch Enkel oder Urenkel, so sehr er sich gelegentlich über ihre Gesellschaft freut, auf die Dauer eher gestört fühlen? Kann er vernünftigerweise davon ausgehen, dass seine Verwandten ihn bis an sein Lebensende versorgen werden, oder wäre der Umzug zu ihnen nur eine Zwischenstation, die man ihm besser ersparte?
  

- Würde er den Ortswechsel zu Verwandten ebenso leicht verkraften wie den in ein Altenheim / eine Hausgemeinschaft oder eine betreute Wohnanlage? Würde er bei Verwandten ebenso viel Bewegung haben, wie er sie in einer solchen Einrichtung haben könnte ( s. o. zu 2.4 )?
  

- Wie stünden die Verwandten selbst zu all diesen Problemen? Möchte Ihr Klient das allein klären, oder sollten Sie ihn dabei sachverständig unterstützen?
  

- Würde er mit einem etwaigen Umzug in ein vielleicht entfernt gelegenes spezielles Blindenaltenheim den Kontakt zu Verwandten oder Freunden aufgeben? Würde er sich nach seiner Biographie und seiner eigenen Einschätzung "unter lauter Blinden" wohl fühlen oder eher ängstigen? Wäre er dennoch bereit, zum "Probewohnen" in ein solches Heim zu fahren? (Die Anschriften dieser Altenheime finden Sie hier.)
 

- Was könnte Ihr Klient in ein Heim / eine Hausgemeinschaft an eigenen Möbeln mitnehmen?

 
 

 
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