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Professionell helfen - 3. - 3.2.7.5

3. Sehgeschädigte zu Hause
 

Wer außerhalb eines Altenheims im Alter einen Sehverlust erleidet, wird im Allgemeinen in seiner Wohnung bleiben wollen, in den meisten Fällen selbst dann, wenn er allein lebt und plötzlich erblindet oder wenn er bereits blind war und der Hausgenosse wegfällt, der ihn bisher versorgt hat. Wer in eine solche Lage kommt, wird wahrscheinlich Pflegeleistungen beantragen und dann hoffentlich auch die Hilfe professioneller Dienste in Anspruch nehmen.

  

3.1 § 14 Pflegeversicherungsgesetz
  

In welcher Weise Sie Ihrem Klienten hinsichtlich seines Sehverlustes auch mit Grundpflege helfen können, ergibt sich aus §14 Absatz 3 des Pflegeversicherungsgesetzes. Danach besteht die Hilfe, für die Pflegeleistungen gewährt werden, "in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen". "Verrichtungen" sind dabei nach Abs. 4 unter anderem:
   

1. im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen und Rasieren

2. im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung

3. im Bereich der Mobilität das selbstständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen und das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

4. im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

  

3.2 Aktivierende Pflege
  

Am wichtigsten ist eine Pflege, die aktiviert und in die in § 45 PVG durch geeignete Anleitung auch Angehörige einbezogen werden können.
   

Für einen Sehgeschädigten ist besonders wichtig, möglichst schnell von möglichst vieler Hilfe wieder unabhängig zu werden: Mindestens zunächst gehen ihm zwangsläufig viele Außenkontakte verloren. Wahrscheinlich wird er auch in seinem Selbstwertgefühl beeinträchtigt. Selbstständigkeit, Unabhängigkeit und dadurch wiedergewonnene Freiheit können ihm aber helfen, im Laufe der Zeit seine Sehschädigung zu akzeptieren und dadurch wieder zu sich selbst zurückzufinden ( s. o. zu 1.1 ). Sie sollten darum, um nachhaltig zu helfen, in erster Linie versuchen, Sehgeschädigte nicht im engeren Sinne zu "pflegen", sondern sie "mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen" anzuleiten, also zu aktivieren. Etwaige Hausgenossen sollten Sie ermutigen, dies gleichfalls zu tun oder dem jedenfalls nicht durch Überbehütung oder Unterforderung im Wege zu stehen.
  

Damit Sie dieses Ziel erreichen, versuche ich zu zeigen, wie Sie über das hinaus, was ich unter 1) dargelegt habe, einem Sehgeschädigten helfen können, wenigstens in einigen der in § 14 Abs. 4 angeführten Teilbereichen möglichst schnell von Pflege wieder unabhängig zu werden. Ich bin sicher, dass Sie selbst sich dadurch nicht überflüssig machen, sondern Ihrem Klienten auf diese Weise nur die Möglichkeit geben, die ohnehin beschränkten Pflegeleistungen zu verwenden, um sich nunmehr in anderen Teilbereichen umso ausgiebiger von Ihnen helfen zu lassen.
  

Ich folge der Nummerierung des Gesetzes, stelle aber Tätigkeiten voran, die alle vier Teilbereiche betreffen:
 

3.2.1 Tasten
  

In allen diesen Bereichen ist Ihr Klient auf seinen Tastsinn angewiesen. Ohne ihn würden ihm seine Hände, die er überall braucht, nicht mehr viel nützen.
 

Das gilt weitgehend schon dann, wenn er noch etwas sieht.
 

Helfen Sie ihm darum, seinen Tastsinn bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu üben und einzusetzen, wie in "Nicht verzagen" Kap. 3.2 beschrieben.

 

3.2.2 Telefonieren
  

In allen Bereichen muss Ihr Klient telefonieren können, schon um Sie anzurufen, wenn er Ihre Hilfe braucht. Verhelfen Sie ihm darum zu einem Apparat mit großen Tasten, Wahlwiederholung und Speichermöglichkeit. Helfen Sie ihm auch, die für ihn wichtigsten Nummern einzuspeichern und sich notfalls andere auswendig zu merken. Hilfen dafür findet er in "Nicht verzagen" Kap 15.

  

3.2.3 Ordnung halten
 

Schließlich muss er in allen Bereichen Ordnung halten. Leiten und halten Sie ihn und notfalls auch seine Hausgenossen dazu an! Das ist so wichtig für ihn, dass Sie sich diese Freiheit nehmen sollten.
 

Zum Ordnunghalten im weiteren Sinne gehört auch die Möglichkeit, Dinge, die sonst leicht miteinander verwechselt werden können (wie Fertiggerichte, Konserven, Gewürze, Medikamente, Getränke, Kleidungs- und Wäschestücke oder Tonträger) auseinander zu halten. Am besten erlernt er dazu die Blindenschrift ( s. o. zu 1.4.3.7 ). Will er nur wenige Fertiggerichte usw. unterscheiden, so kann er auch Gummiringe verwenden (einzelne, sowie parallel oder kreuzweise laufende) oder von Ihnen rechteckige oder quadratische Markierungen aus Tesakrepp oder Pappe aufkleben lassen.

 

3.2.4 Körperpflege
   

Hier werden Sie kaum zu aktivieren brauchen. Ihr Klient kann sich, selbst wenn er plötzlich erblindet ist, nach wie vor allein waschen, duschen, baden, frisieren, rasieren und die Zähne putzen.
 

Bitte, zeigen Sie ihm das notfalls, statt ihn selbst zu pflegen, auch wenn das zunächst schneller ginge. Seine Körperpflege darf Ihr Klient, wenn er noch geistig fit, nicht körperbehindert und auch nicht seelisch gehemmt ist, niemals jemand anderem überlassen, weil sonst die Gefahr zu groß ist, sich am Ende selbst hilflos zu fühlen und sich daran zu gewöhnen. Aber beraten Sie ihn, wenn er etwas besser machen könnte. Versuchen Sie es dann zunächst selbst mit geschlossenen Augen, wie etwa sich zu kämmen und die Frisur mit den Händen zu kontrollieren. Die Zahnpasta drückt er sich aus der Tube zunächst auf die Zunge und von dort auf die Bürste. Lassen Sie ihn, bevor er in die Bade- oder Duschwanne steigt, wenn nötig, noch nach dem Gleitschutz, dem Haltegriff, den Armaturen und der Seifenschale suchen, damit er sich nachher leichter orientieren kann und ihm nichts zustößt. Eine Badematte vor der Wanne, die er mit den Füßen spürt, kann ihm nach dem Aussteigen die Orientierung erleichtern. Seine Haare wäscht er am besten in der Dusche, wo er nichts bespritzen kann.

  

3.2.5 Ernährung
  

Essen kann Ihr Klient, auch wenn er plötzlich erblindet ist, aufgrund meiner Hinweise in "Nicht verzagen" Kap. 12 in jedem Falle allein.
  

Sieht er noch etwas und könnte von kontrastierendem Geschirr profitieren, so helfen Sie ihm bitte, es sich zu kaufen ( siehe Anhang Nr. 4 ).
 

Wie Ihr Klient seine Nahrung "mundgerecht zubereitet" zeigen Sie ihm bitte gemäß "Nicht Verzagen" Kap.13. Helfen Sie ihm bitte außerdem, möglichst schnell eine Lehrerin für lebenspraktische Fähigkeiten zu finden.
 

Ist Ihr Klient sehbehindert und hat bisher selbst die nötigen Strategien entwickelt, so können Sie ihm helfen für Kontraste, vor allem in der Küche, und für gute Ausleuchtung zu sorgen ( siehe Anhang Nr. 2 ).

 

3.2.6 Mobilität

3.2.6.1 Sich Bewegen
  

Ist Ihr Klient blind, so gehört zur aktivierenden Pflege im Bereich der Mobilität alles, was ihm hilft, sich weiterhin gewandt und schnell zu bewegen; denn nur so kann er im Gehen auf unerwartete Hindernisse reagieren. Um sich nicht an offenen Fenstern oder Schranktüren zu stoßen, streckt er einen Arm nach vorn und winkelt ihn in Brust- oder Kopfhöhe an, je nachdem, wo die größere Gefahr besteht. Um sich nicht an Möbeln zu stoßen, hält er ihn diagonal vor den Körper.
  

Sie sollten Ihrem Klienten (und seinen etwaigen Hausgenossen) nachdrücklich vor Augen führen, wie wichtig Bewegung gerade jetzt für ihn ist, und sollten mit ihm überlegen, wie er sie sich in seinen konkreten Verhältnissen am besten verschafft. Im Übrigen verweise ich auf das in meinem "Ratgeber für erfolgreiches Altern" Teil 3 beschriebene Ganzkörpertraining. Bitte, helfen Sie Ihm, den Ratgeber auf Daisy CD zu bestellen.
  

In den Bereich der Mobilität gehört ferner alles, was dem "Gehen" und damit der Orientierung in der eigenen Wohnung dient. Helfen Sie Ihrem Klienten darum, sich, wie in "Nicht verzagen" Kap. 7 beschrieben, in seiner Umgebung allein zu bewegen und zurechtzufinden, wenn er das nicht schon auf Grund meiner dortigen Beschreibung schafft oder keinen Mut dazu hat. Helfen Sie ihm bitte notfalls, Leitlinien und Anhaltspunkte zu schaffen und hinderliche Möbel umzustellen, soweit sie nicht gleichzeitig als Anhaltspunkte oder Leitlinien geeignet sind. Prüfen Sie die Wohnung auf Sturzgefahren und helfen, solche zu beseitigen.
  

Bedenken Sie aber, dass ein Teppich auch eine gute Orientierungshilfe sein kann. Wo Ihr Klient ihn als eine solche ansieht und benutzt, aber weiß, welche Gefahr von einem Teppich ausgehen kann, wird er kaum über ihn stolpern.
   

Lebt Ihr Klient allein, hat, ohne dement zu sein, extreme Orientierungsschwierigkeiten und möchte trotzdem in der eigenen Wohnung bleiben, so versuchen Sie zunächst, mit ihm an der Wand entlang den Weg von seinem Sessel und von seinem Bett zum Bad zu erarbeiten. Knüpfen Sie dazu an das Bild an, das Ihr Klient von seiner Wohnung immer noch vor seinem geistigen Auge hat. An kritischen Stellen kleben Sie vielleicht einen Tesakreppstreifen an die Wand oder legen auf den Boden eine Brücke in Richtung Bad, die er, auch wenn er Schuhe trägt, mit den Füßen fühlen kann.
  

An- und Auskleiden kann man sich schon als Sehender mehr oder weniger geschickt auch im Dunkeln. Diese Fähigkeiten gehen mit der Erblindung nicht verloren. Um sich richtig anzukleiden muss man Kleidungsstücke der Art und der Farbe nach voneinander unterscheiden können. Wie auch Ihr Klient das kann findet er in "Nicht verzagen" Kap. 8.3. Außerdem können Sie mit ihm besprechen, was er am nächsten Tag oder beim nächsten Ausgang anziehen möchte, und ihn diese Kleidungsstücke dann selbst zusammenhängen lassen, so dass er fertig angezogen ist, wenn Sie ihn - etwa zum Einkaufen - abholen wollen ( s. u. zu 3.2.7.1 ).Auf diese Weise erhalten Sie zugleich seine Seherinnerung lebendig.
  

Zum "Treppensteigen" muss der Blinde zunächst lernen, sich im Treppenhaus ohne Gefahr zurechtzufinden. Auch dazu findet er Hinweise in "Nicht verzagen" Kap. 7.3.
  

Zum "Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung" gehört für Ihren Klienten, wenn er blind ist, sich richtig führen zu lassen. Wie das geschieht, findet er in "Nicht Verzagen" Kap.9.2. Nehmen Sie Ihren Klienten zum Einkaufen mit ( s. u. ), so bringen Sie es ihm bei dieser Gelegenheit automatisch bei.
 

Lebt Ihr Klient nicht allein, so bitten Sie Seine Hausgenossen Ihn nach Möglichkeit zum Einkaufen und anderen Ausgängen mitzunehmen, weil er auf diese Weise an die frische Luft und in die Sonne kommt. Haben Sie Zweifel ob Ihr Klient und seine Hausgenossen meine Hinweise richtig befolgen, so lassen Sie es sich von beiden zeigen, einmal um sie zu korrigieren, wenn Ihr Klient sich sonst wegen zu geringen Sicherheitsabstands an seiner anderen Seite oder wegen zu forschen Zugehens auf eine Treppe verletzen könnte, sodann aber auch, um ihm Selbst seine Furcht zu nehmen: Sie sollten zwar niemanden drängen, sich speziell auf die von mir beschriebene Weise führen zu lassen, können aber allen Beteiligten versichern, diese Art habe sich für das Führen rüstiger Blinder nach internationalen Erfahrungen als die beste erwiesen.
  

Ist Ihr Klient zusätzlich gehbehindert, so empfehlen Sie ihm, sich vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband die Broschüre "Führen und Stützen, Leitfaden zu Führ- und Stütztechniken für blinde und sehbehinderte Menschen" von Ilse Lewerenz und Ralf Wilcke zu besorgen, und überlegen mit ihm und seinen Hausgenossen, wie diese ihn am besten führen, bzw. verwenden Sie, wenn Ihr Klient allein lebt, diese Techniken selbst.

   

3.2.7 Hauswirtschaftliche Versorgung

3.2.7.1 Einkaufen
  

Im Vordergrund steht hier die Deckung des alltäglichen Bedarfs. Allein wird Ihr Klient, wenn er blind ist, nur ausnahmsweise einkaufen können. Tun Sie es statt seiner, dann nehmen Sie ihn bitte mit. Das unterbricht seinen Tag und wird ihm Freude machen. So hat er auch Bewegung und kann Ihnen beim Tragen helfen, indem Sie ihn, wenn er kräftiger ist als Sie, jetzt an einem Oberarm führen, damit er auch zwischen ihnen etwas tragen kann. Vorher schreibe er eine Einkaufsliste ( s. o. zu 1.4.3.8 ), während Sie ihm im Geschäft jeweils sagen, an welchen Warengruppen Sie mit dem Wagen gerade vorbeirollen, damit er merkt, was er möglicherweise zusätzlich braucht. Lassen Sie ihn jede entnommene Packung selbst in den Wagen legen, so prägt er sich schon bei dieser Gelegenheit nach und nach deren Form, Größe oder sonstige Beschaffenheit ein. Zu Hause lassen Sie ihn die Einkäufe selbst in den Schrank räumen. So kann er sie leichter wieder finden und erlangt zugleich weitere taktile Eindrücke und Erinnerungen.
  

Natürlich dürfen Sie Ihrem Klienten sagen, was er mit Rücksicht auf sein Alter, seinen Gesundheitszustand und sein Gewicht nach wissenschaftlicher Erfahrung essen und trinken oder besser meiden sollte (s. Teil 1 meines Ratgebers für erfolgreiches Altern). Aber die Entscheidung, ob pflanzliche oder tierische Fette, ob vollfett oder fettreduziert, Weiß- oder Vollkornbrot usw. liegt bei ihm selbst. Dazu müssen Sie ihm auf sein Verlangen alles beschreiben, was angeboten wird, auch wenn Sie es für sich selbst nicht kaufen würden. Am Ende des Einkaufs kann er selbst bezahlen und sich dadurch im Umgang mit Geld üben ( s. o. zu 1.5.4 ), während Sie die Einkäufe einpacken.
  

Helfen Sie Ihrem Klienten beim Einkaufen, so werden Sie, wenn er es nicht bewusst durch die Inanspruchnahme anderer Hilfe vor Ihnen verbirgt, beobachten, wie groß sein Alkoholverbrauch ist. Haben Sie das Gefühl, dass er den Kummer über seine Erblindung ertränken will, so sprechen Sie das beherzt, aber einfühlsam an; denn natürlich darf er nicht von Alkohol abhängig werden.

 

3.2.7.2 Kochen und backen
  

Damit Ihr Klient mit Dreh- und Schiebeschaltern die Temperaturen oder Laufzeiten einstellen kann, kleben Sie Markierungspunkte aus einem Spielwarengeschäft auf.
  

Hat Ihre Klient gern gekocht und gebacken, so wird er das selbst bei völliger Erblindung weiterhin wollen. Kochen Sie ebenfalls gern, so können Sie gut das eine oder andere gemeinsam mit ihm probieren. Vielleicht versuchen Sie es zunächst mit geschlossenen Augen oder, wenn Ihr Klient sehbehindert ist, unter einer entsprechenden Simulationsbrille, um es ihm dann zu zeigen. Aber die eigentliche Expertin ist die Lehrerin für Lebenspraktische Fähigkeiten ( s. o. zu 1.6.4 ).

  

3.2.7.3 Reinigen der Wohnung
 

Das systematische "Reinigen der Wohnung" sollte Ihr Klient gleichfalls bei einer solchen Reha-Lehrerin lernen. Zum Reinigen im weiteren Sinne gehört aber auch, Schmutz gar nicht erst entstehen zu lassen. Wie das möglich ist, beschreibe ich Ihrem Klienten in Kap. 13 und 19 von "Nicht verzagen". Helfen Sie ihm notfalls, alles das zu tun.

  

3.2.7.4 Spülen
  

Ob Geschirr, Bestecke und Töpfe sauber sind, kann ihr Klient auch fühlen. Probieren Sie es mit geschlossenen Augen selbst und ermutigen Ihren Klienten, gleichfalls seinen Tastsinn einzusetzen. Selbst allein lebende Männer sollten nach dem Essen spülen! Eine Hausfrau, die dies früher tat, kann auch noch ihre Spülmaschine bedienen.

 

3.2.7.5 Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung
  

Das Wechseln von Kleidung wird Ihrem Klienten ohne weiteres möglich sein, wenn er weiß, was er nunmehr anzieht ( s. o. zu 3.2.6 ). Das "Waschen der Wäsche und Kleidung" dagegen wird er nur bei einer LPF-Lehrerin richtig lernen können. Verständigen Sie ihn, wenn ein Kleidungsstück schmutzig ist oder Flecken hat. Sie dürfen auch bei seinen etwaigen Hausgenossen, wo nötig, um Verständnis dafür werben, dass er die Sauberkeit jetzt nicht mehr kontrollieren kann und es darum auf sie - die Hausgenossen - zurückfällt, wenn er einen ungepflegten Eindruck macht.

  
  

  
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