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Professionell helfen - 1.6 - 1.6.5

1.6 Professionelle Hilfe

1.6.1 Professionelle Hilfe bei Sehverlust in frühester Kindheit
  

Sehgeschädigte Vorschulkinder brauchen Frühförderung, um möglichst früh optimal aktiviert zu werden, schon den Kindergarten im Wohngebiet besuchen zu können und damit möglichst gut auf den späteren Schulbesuch - wiederum in der Schule des Wohngebiets oder in einer Sonderschule - vorbereitet zu sein. Regen Sie die Eltern sehgeschädigter Kinder, sollten Sie von ihnen erfahren, bitte an, schon ab dem ersten Lebensjahr solche Frühförderung in Anspruch zu nehmen und notfalls durchzusetzen. Weitere Einzelheiten dazu finden Sie hier.

  

1.6.2 Professionelle Hilfe bei Sehverlust im arbeitsfähigen Alter
  

Ist jemand bei Eintritt seines Sehverlustes noch berufstätig, so machen Sie ihm Mut zu versuchen, in seinem Beruf weiterzuarbeiten oder sich zu einem anderen Beruf umschulen zu lassen, statt sich mit seiner Frühverrentung oder Frühpensionierung abzufinden. Auf diese Weise kann er in einem Berufsförderungswerk auf Kosten der Arbeitsverwaltung wenigstens all die Techniken erlernen, die er braucht, um weitgehend selbständig leben zu können. Das ist wichtig für sein ganzes weiteres Leben, auch wenn er am Ende dennoch den Ruhestand vorziehen sollte.
  

Wer im berufsfähigen Alter aufgrund von Diabetes erblindet, kann zwar leicht auch das Gefühl in den Fingerspitzen verlieren. Damit wird er unfähig, einen Beruf auszuüben, in dem die Beherrschung der Blindenschrift notwendig ist. Aber auch dadurch sollte er sich aus dem genannten Grunde nicht grundsätzlich von dem Besuch eines Berufsförderungswerks abhalten lassen.

  

1.6.3 Training in Orientierung und Mobilität
   

In ihm lernt Ihr Klient alle Informationen auszuwerten, die er in erster Linie mit dem Gehör, aber auch mit den Füßen, eventuell sogar mit der Nase aufnimmt. Des Weiteren lernt er, sein etwa noch vorhandenes Sehvermögen optimal zu nutzen sowie ein Monokular zum Erkennen von Nummern an Häusern und Nahverkehrsmitteln und zum Lesen von Fahrplänen zu verwenden.
   

Schließlich erlernt er den Umgang mit dem weißen "Langstock". Dieser reicht bis zum Brustbein. Man hält ihn mit herunterhängendem Arm vor dem Körper schräg nach vorn und lässt ihn beim Vorsetzen des linken Fußes nach rechts, beim nächsten Schritt nach links pendeln und jeweils leicht auftippen, im Haus einfach gleiten. So sichert man seinen jeweils nächsten Schritt und erzeugt, wo das zur Orientierung notwendig ist, durch das Auftippen auch noch ein leichtes Echo. Den Kopf - etwa vor herunterhängenden Ästen - schützt man dadurch allerdings nicht, es sei denn, der Langstock zeigte durch Utraschall oder Laser solche Hindernisse an. Es gibt zwar auch Ultraschallgeräte, wie etwa den Ultra-Body-Guard, mit dem man den Abstand von Hindernissen erkennt, aber Altersblinde werden Mühe haben, zu lernen wie man sie benutzt.
 

In geschlossenen Räumen können Blinde sich immerhin dadurch schützen, dass sie einen Arm nach vorn strecken und in Kopfhöhe anwinkeln, um sich nicht den Kopf an offenen Fenstern oder Türen zu stoßen.
  

Was ihr Klient über das Training in Orientierung und Mobilität sonst noch wissen sollte, findet er in "Nicht verzagen" Kap. 2.2.1.

  

1.6.4 Training in lebenspraktischen Fähigkeiten
  

Zu ihnen zählen:

- die Körperpflege,
  

- der Umgang mit Kleidung und Wäsche,
 

- Haushaltsführung einschließlich Kochen,
 

- Essenstechniken,
  

- der Umgang und die optimale Nutzung des Sehvermögens durch Sehbehinderte sowie der Umgang mit optischen und elektronischen Sehhilfen,
 

- das Arbeiten unter dem Bildschirmlesegerät, wie etwa das Schreiben und Lesen von Briefen, Ausfüllen von Anweisungen und Lösen von Kreuzworträtseln,
 

- das Arbeiten am Computer,
 

- das Schreiben der Schwarzschrift auf einer besonderen Tafel mit ausgestanzten Zeilen und
 

- das Schreiben der Blindenschrift.
  

Gesetzlich hat Ihr Klient noch keinen Anspruch auf dieses Training. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen - von der AOK abgesehen - empfehlen aber ihren Mitgliedern, blinden Menschen zwanzig und Sehbehinderten zehn Stunden medizinisches Basistraining zu gewähren. Es gibt Krankenkassen, die dieser Empfehlung nicht folgen, während es andererseits allgemeine Ortskrankenkassen gibt, die ein Training gewähren. Das ist an sich zu wenig. Ihr Klient muss darum seiner Lehrerin sagen, was am wichtigsten für ihn ist.
  

Ist Ihr Klient bei der AOK versichert, so kann er nur beim Sozialamt die Bezahlung des Unterrichts beantragen, sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt.
 

Die nächste Lehrerin finden Sie unter www.rehalehrer.de.

Auf der Seite der Blista finden Sie zusätzlich die bisher von der Deutschen Blindenstudienanstalt ausgebildeten " Spezialistinnen für vergrößernde Sehhilfen und Low Vision-Beratung ".
 

Hat Ihr Klient noch einen Sehrest, so sollte er seine Lehrerin fragen, ob sie ihn auch in der optimalen Nutzung seines Sehvermögens ( siehe Anhang ) unterweisen kann. Dieses Training ist erst im Laufe der Zeit entwickelt worden, weshalb Lehrerinnen, deren Ausbildung schon lange Zeit zurück liegt, Schwierigkeiten damit haben können.

 

1.6.5 Ihre persönliche Aufgabe
 

Ihre persönliche Aufgabe kann es sein, Ihre Klienten anzuregen, sich möglichst früh die für sie in Betracht kommenden Maßnahmen ärztlich verordnen zu lassen, sie mit geeigneten Lehrerinnen in Verbindung zu bringen und ihnen später Mut zu machen, die erworbenen Fähigkeiten und Hilfsmittel auch tatsächlich zu nutzen (oder den Gründen nachzugehen, warum dies unterbleibt - vielleicht lassen sie sich ja beseitigen!).

  

  
 
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